SPD legt Verfassungsbeschwerde gegen den "Bayerntrojaner" ein

Vier bayerische Sozialdemokraten haben wegen der neuen Befugnisse zu heimlichen Online-Durchsuchungen einschließlich Manipulationsmöglichkeiten für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

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Vier bayerische Sozialdemokraten haben wegen der Anfang August in Kraft getretenen Befugnisse zu heimlichen Online-Durchsuchungen für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die von der früheren brandenburgischen Verfassungsrichterin und Rechtsprofessorin Rosemarie Will ausgearbeitete Klage (PDF-Datei) richtet sich vor allem gegen Bestimmungen in den Novellen des bayerischen Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetzes, die verdeckte Zugriffe auf informationstechnische Systeme auch zur Gefahrenabwehr erlauben. Dabei dürfen die Beamten auch Daten verändern und löschen. Zudem sieht die Beschwerde den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Anforderungen an den Richtervorbehalt nicht ausreichend gewahrt.

Florian Ritter von der oppositionellen SPD-Fraktion im Freistaat hatte bereits bei der Verabschiedung der beiden Gesetzesentwürfe mit der Mehrheit der allein regierenden CSU den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Er monierte etwa, dass der "Bayerntrojaner" auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe. Diesen Punkt greift die Klageschrift ebenso auf wie die Lizenz zum heimlichen Betreten von Wohnungen zum Installieren der für Online-Razzien benötigten Spähsoftware auf den Rechnern Verdächtiger. Die Beschwerdeführer aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags geben zu Bedenken, dass dabei massiv in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen werde und über den im Bund angestrebten Kompromiss für verdeckte Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) hinausgegangen werde. Generell würden die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Eingriffen in IT-Systeme aufgestellt habe, nicht eingehalten.

Bei einer Anhörung im Bundestag über die Erweiterung der BKA-Kompetenzen Mitte September waren sich Staatsrechtler uneins in der Frage, ob eine Regelung zum Eindringen in Wohnungen für das Anbringen von Spionagewerkzeugen auf einem PC verfassungskonform auszugestalten sei. Markus Möstl aus Bayreuth hatte keine Bedenken gegen eine solche Klausel. Christoph Gusy aus Bielefeld hielt sie dagegen höchstens für legitim, wenn sie auf die "Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen" beschränkt werde.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)