Schärfere Regeln für Dialer

Ab 17. März dürfen nur noch Internet-Einwahlprogramme für kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummern (09009) registriert werden, die neue Richtlinien der Regulierungsbehörde erfüllen.

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Von
  • Urs Mansmann

Trotz detailliert festgelegter Kennzeichnungen fallen unerfahrene Computernutzer immer wieder auf Internet-Einwahlprogramme für kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummern herein. Die Schöpfer dieser kleinen, aber teuren Dialer nutzen auch noch die kleinsten Schlupflöcher, die der Gesetzgeber ihnen lässt. Die sollen nun mit einer neuen Verordnung gestopft werden.

Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat die Verfügung 54/2003 nun ein weiteres Mal verschärft. Der beliebte Trick, den Kunden mit "kostenlos" und "unentgeltlich" zur mehrfachen Eingabe von "OK" zu bewegen, um dann im letzten Fenster einen unauffälligen Kostenhinweis zu verstecken, funktioniert künftig nicht mehr.

Der Installation und Aktivierung des Dialers erfordern nun verbindlich eine Texteingabe, Buttons sind nicht zulässig. Um den so genannten Tunneleffekt zu vermeiden, darf hier aber nicht "JA" verwendet werden -- diese Zeichenfolge ist für die Zustimmung zur kostenpflichtigen Verbindung reserviert.

Der neue Dialer-Warnhinweis ist kaum mehr zu übersehen (Klicken zum Vergrößern).

Zur Herstellung der Verbindung blendet jeder registrierte Dialer künftig ein genau festgelegtes Fenster ein, in das der Anwender zur Bestätigung "JA" eingeben muss. Dieses ist kaum mehr zu übersehen: Es muss zentriert erscheinen, zwischen ein und zwei Dritteln der Bildschirmfläche einnehmen und im Seitenverhältnis 5 zu 9 dargestellt werden. Formulierungen wie "durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten", "kostenloses Zugangstool" oder "der Download ist für Sie kostenlos" dürfen im Zusammenhang mit Dialern nicht mehr verwendet werden. Die Fenster zum Download des Dialers und das Fenster zur Anwahl müssen sich deutlich unterscheiden. Die Preisangabe muss nun zentral und deutlich hervorgehoben erfolgen. Über ein Info-Feld kann der Anwender die ladungsfähige Anschrift des Registrierverpflichteten und Inhalteanbieters abfragen.

Auch die Deinstallation ist nun präzise geregelt: Dialer-Programme müssen sich künftig "ohne besondere Software-Fachkenntnisse dauerhaft, automatisch, entgeltfrei und vollständig entfernen lassen", schreibt die neue Verfügung vor. Allerdings darf sich der Dialer nicht selber entfernen oder eine Löschroutine über ein Pop-up anbieten; sonst hat der Anwender keine Chance, die Registrierung zu prüfen. Ein vom Anwender aktivierter Passwortschutz darf bei der Einrichtung und Deinstallation nicht umgangen werden. Die sonstigen Vorschriften für Dialer, beispielsweise die Beschränkung auf die Rufnummerngasse 09009, bleiben weiterhin in Kraft. Die vorliegende Verordnung präzisiert nur die Anforderungen an die Einwahlprogramme.

Ab 17. März können nur noch Dialer registriert werden, die den neuen Anforderungen entsprechen. Die Registrierung für alte Dialer läuft dann zwei Monate später zum 17. Mai aus. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch neue Dialer eingesetzt werden, die alten Registrierungen erlöschen dann. (uma)