Schwarz-Gelb: Kompromisse sind Bestandteil des Koalitionsvertrags

Union und FDP haben die erarbeiteten Kompromisse zu Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen im Koalitionsvertrag festgeklopft. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, auch die bestehenden Anti-Terror-Gesetze überprüfen zu wollen.

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Von
  • dpa

Union und FDP haben die in den Koalitionsverhandlungen erarbeiteten Kompromisse zu Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen in der Regierungsvereinbarung festgeschrieben. So setzt die künftige Bundesregierung die umstrittene Sperrung von kinderpornografischen Seiten zunächst für ein Jahr aus. Stattdessen soll die Polizei versuchen, die Seiten zu löschen. Union und FDP übernahmen einen entsprechenden Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe Innere Sicherheit/Justiz in ihren in Berlin vorgestellten Koalitionsvertrag. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit dem Löschen ausgewertet und die Situation neu bewertet werden. Bis dahin werden keine Sperrlisten des Bundeskriminalamtes geführt oder weitergegeben.

Die umstrittenen Internetsperren waren in diesem Jahr von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf den Weg gebracht worden. Jedoch trat das Gesetz nicht wie zunächst geplant am 1. August in Kraft, weil das federführende Wirtschaftsministerium es vorsorglich noch der EU-Kommission in Brüssel vorlegte. Kritiker des Gesetzes hatten angeführt, dass Sperren im Netz leicht umgangen werden und sie der Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur-Infrastruktur sein könnten.

Auch die weiteren Vorschläge aus der Arbeitsgruppe wurden in den Koalitionsvertrag übernommen: Über die umstrittenen Online-Durchsuchungen entscheidet künftig ein Richter am Bundesgerichtshof und nicht mehr das Amtsgericht Wiesbaden. Die Speicherung von Daten aus Telefon- und Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) wird zwar fortgeführt – der Zugriff auf die Daten aber bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache ausgesetzt. Bis dahin können sie nur abgerufen werden, wenn es eine "konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit" abzuwehren gilt.

Daneben beinhaltet der Koalitionsvertrag zahlreiche weitere Punkte aus den Bereichen Sicherheit/Justiz: So sollen Polizei und Nachrichtendienste weiterhin getrennt bleiben. Die Bundesländer können ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammenlegen, um sie effizienter zu machen. Im Jugendstrafrecht wird die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht.

Die designierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an, die Anti-Terror-Gesetze auf den Prüfstand stellen zu wollen. Die Fristen der Gesetze seien von Schwarz-Rot noch bis in die neue Legislaturperiode verlängert worden, sagte sie am Samstag. "Damit gibt es die Notwendigkeit und eine gute Gelegenheit, zu überprüfen, was sich bewährt hat und was vielleicht zu weit geht." So sei die Online-Durchsuchung von Computern terrorverdächtiger Personen in den vergangenen Jahren nicht ein einziges Mal angeordnet worden.

Siehe zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP auch:

(uk)