Streit über Bonpflicht: Warum die Bons gar nicht ausgedruckt werden müssen

Die Bonpflicht gilt – doch eigentlich müsste kein Bon ausgedruckt werden. Obwohl sich Startups um digitale Lösungen bemühen, ist das Interesse gering.

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Streit über Bonpflicht: Warum die Bons gar nicht ausgedruckt werden müssen

(Bild: Torsten Kleinz)

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Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Seit einigen Wochen sorgen neue Regelungen zur Absicherung von Registrierkassen, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, für heftige Diskussionen. Sie sollen Steuerhinterziehung in enormem Umfang verhindern, aber eine darin enthaltene neue Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons ("Bonpflicht") wird von verschiedenen Seiten teils heftig kritisiert. In einem Schwerpunkt widmet sich heise online den Regelungen und erklärt die Hintergründe sowie die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Zum Abschluss gibt es noch Antworten auf die häufigsten Fragen.

Seit die Bonausgabepflicht gilt, überschlagen sich die Hochrechnungen. 100.000 Kilometer Papier müssen alleine in Berlin ausgedruckt werden, rechnet der lokale Handelsverband vor. Deutschlandweit sollen es gar zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Bons sein, schätzt der Handelsverband Deutschland.

Streit über Bonpflicht: Hintergründe zur Kassensicherungsverordnung

(Bild: 

SOMKKU/Shutterstock.com

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Die neue Kassensicherungsverordnung sorgt wegen der Bonpflicht für Aufregung. heise online erklärt in mehreren Artikeln die technischen und polituschen Hintergründe sowie die Pflicht zum Kassenbon.

Rein theoretisch müsste jedoch gar kein Bon ausgedruckt werden. So sehen die neuen Gesetze ausdrücklich vor, dass die neuen Bons auch elektronisch übermittelt werden können. Die Gesetzeslage ist technikoffen: Was immer der Kunde empfangen kann, ist erlaubt – es müssen nur alle relevanten Angaben samt kryptografischer Signatur lesbar übermittelt werden. Ob die Händler die Quittung per E-Mail an das Kundenkonto oder per NFC ans Smartphone schicken, bleibt dem Handel selbst überlassen.

Diese Offenheit kommt technisch der bestehenden Infrastruktur entgegen. Viele Ladenketten haben in den letzten Jahren bereits eigene Apps eingeführt, über die vom Rabatt über den individuellen Einkaufzettel bis zur Bezahlung alles erledigt werden kann. Auch beherrschen moderne Kassensysteme eine Reihe von Schnittstellen, um mit dem Kunden zu kommunizieren – vom QR-Code bis zu NFC.

Neben der Ressourcenersparnis spricht auch die Kundenfreundlichkeit für den E-Bon. So müsste man nicht mehr nach vergilbten Quittungen suchen, um Garantieansprüche geltend zu machen oder könnte eine Reisekostenabrechnung mit wenigen Klicks erledigen, wenn denn alle Quittungen elektronisch in einem geeigneten Format vorliegen. Der Schuhkarton für steuerrelevante Unterlagen hätte endlich ausgedient.

Doch wer im neuen Jahr durch Geschäfte geht, findet nur an wenigen Stellen die Gelegenheit, das Papier durch Bytes zu ersetzen. Als einzige große Handelskette hat Rewe den E-Bon schon vor Inkraftreten auf die neue Gesetzeslage angepasst, so dass der Ausdruck an der Kasse unterbleiben kann. Allerdings können von der Methode nur Kunden profitieren, die die Rewe-eigene App verwenden und dort die Payback-Kundenkarte aktiviert haben. Die Bons werden dann per E-Mail im PDF-Format verschickt.

Selbst bei diesem Kundenkreis klappt es noch nicht hundertprozentig mit dem papierlosen Kassieren. Wer beispielsweise Obst kauft, das nach Gewicht berechnet wird, bekommt dennoch einen Bon ausgedruckt. "Auf diese Vorgehensweise besteht das Eichamt, damit der Kunde die Möglichkeit der Kontrolle des Wiegevorgangs und des Ergebnisses hat", erklärt der Handelskonzern auf Anfrage. Immerhin: Der Rest des Bons kann papierfrei übermittelt werden.

Andere Handelsketten sind zurückhaltender. So hat etwa Kaufland ebenfalls einen E-Bon in seiner App integriert, den Papier-Bon kann dieser aber bisher nicht ersetzen. Auch andere Ketten geben sich zurückhaltend. So teilt ALDI Süd etwa auf Anfrage von heise online mit: "Wir beschäftigen uns derzeit mit der Thematik und prüfen die Möglichkeiten einer elektronischen Übergabe an den Kunden." Weitere Aussagen könne man aber nicht machen.

Zahlungsdienstleister wären eigentlich in der idealen Position, um die Übermittlung der E-Bons zu übernehmen. Sie haben auf der einen Seite Schnittstellen an fast jeder Kasse in Deutschland installiert. Zum anderen haben sie direkte Verträge mit den Endkunden. Die Quittungen aus dem Handel könnten beispielsweise neben den digitalen Kontoauszügen bereitgestellt und zu beliebigen Zwecken exportiert werden.

"Die Idee ist tatsächlich nicht neu und auch bei uns für die 'Mobiles Bezahlen'-App für Android schon länger in Diskussion", erklärt ein Sprecher der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Problem: Die Integration der Kartenzahlung wird oft über separate Schnittstellen bewerkstelligt, die nur eingeschränkten Zugriff auf die Kassendaten haben. Die gesetzliche vorgeschriebenen Angaben auf dem Kassenzettel wie die Art und Menge der eingekauften Waren und die kryptografische Signatur gehören jedoch bisher nicht dazu.

Die derzeitige Situation erscheint paradox: So zielt die neue Gesetzgebung samt Bonpflicht eigentlich auf Bargeschäfte. Zahlt der Kunde aber mit Karte oder Smartphone, kann ein Gewerbetreibender die entsprechenden Umsätze sowieso nicht vor dem Finanzamt verbergen. Doch wer bargeldlos zahlt, bekommt heute mitunter gleich zwei Papierbelege ausgehändigt: Einen für die gekaufte Ware und einen für den Zahlungsvorgang.

Der Bundesverband deutscher Banken sieht kein unüberwindbares Hindernis. "Grundsätzlich besteht ein großes Interesse an einer digitalen Lösung der Bonpflicht seitens der Finanzindustrie", teilt der Verband auf Anfrage von heise online mit. Die technischen Voraussetzungen hierfür könnten geschaffen werden. "Bislang hat der Handel diesbezüglich jedoch keine entsprechenden Wünsche geäußert", heißt es weiter in dem Statement weiter. Eine solche Übereinkunft sei aber notwendig, damit Standards für die E-Bon-Übermittlung geschaffen werden könnten.

Auch im Silicon Valley scheint das Interesse an einer deutschen Lösung gering zu sein. Obwohl Google mit Google Pay sowohl eine Bezahllösung im Portfolio hat als auch eine Cloud-Lösung für Quittungen, antwortet das Unternehmen auf mehrfache Anfrage nicht, ob eine entsprechende Technik für E-Bons gemäß der neuen Kassengesetze geplant sei. Auch Paypal winkt ab: Die deutsche Gesetzeslage ist nicht auf der Agenda des Weltkonzerns.

Die meisten Kassenhersteller haben den E-Bon ebenfalls nur mit niedriger Priorität auf ihre Agenda gesetzt. Sie sind erst einmal mit der Umsetzung der Vorschriften zum abgesicherten Speichern und der Zertifizerung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschäftigt.

"Ich finde es schön, dass der elektronische Beleg im Gesetz steht, aber die praktische Umsetzung ist doch komplizierter", sagt beispielsweise Frank Schlesinger vom Berliner Anbieter Orderbird. Hier will man nun erst einmal abwarten, welche Technik sich in der Praxis durchsetzt: "Gäbe es eine App, mit der man etwa per NFC standardisiert elektronische Belege entgegennehmen kann, würden wir die sofort unterstützen."

An einer solchen App arbeitet etwa Amir Karimi mit seiner Firma A&G Software aus Bremen bereits seit zwei Jahren. Die "Admin App" soll künftig als universelle Schnittstelle zum Kunden dienen. Die Belege sollen entweder direkt per NFC oder per QR-Code auf das Smartphone des Kunden übertragen werden. "Wir wollen mit Admin App eine Plattform anbieten, die in erster Linie dem Endkunden nutzt", erklärt Amir Karimi. So soll die App selbständig Belege heraus suchen, die der Kunde bei der Steuererklärung einreichen kann.

Eigentlich sollte die App bereits Anfang 2020 bereitstehen. Die plötzliche Nachfrage, die durch die Anti-Bon-Aufregung Ende 2019 losgetreten wurde, hat den Unternehmer aber überrascht. Nun soll Admin App im ersten Halbjahr 2020 erscheinen.

Das Geschäftsmodell ist potenziell lukrativ. Einen Cent pro eingespartem Papier-Kassenzettel will Karimi den Geschäften berechnen, wenn sie seine Technik einbinden. Dazu benötigt der Bremer Unternehmer aber Unterstützung aus dem Handel und der Kassenbranche. Denn die Hersteller müssten die API der Admin App einbinden, damit die Übermittlung klappt. Technisch sei das kein Problem, versichert Karimi: "Bei einer halbwegs modernen Kassensoftware ist die Anpassung an unser System in einem halben Tag erledigt."

Zwar sei das Angebot auf große Nachfrage gestoßen, Details verrät die Firma aber noch nicht. Ob die großen Ladenketten auf das Angebot einsteigen oder lieber ihre eigenen Angebote bauen, bleibt deshalb abzuwarten. Angesichts der zerklüfteten Herstellerlandschaft in Deutschland – so sind schätzungsweise mehr als 1000 Hersteller für den deutschen Markt aktiv – könnten solche Insellösungen recht schnell ins Hintertreffen geraten. Es ist kaum zu erwarten, dass normale Kunden für jedes Geschäft in dem sie einkaufen eine separate App installieren und bei jedem Bezahlvorgang neu aktivieren. Der Erfolgsfall besteht also darin, möglichst viele Partner für eine Technik zu gewinnen.

Die Technik von Greenbill

(Bild: Screenshot)

Einen umgekehrten Ansatz vertritt deshalb das Unternehmen Greenbill, das in sozialen Netzwerken viele Anhänger gefunden hat, obwohl das Produkt ebenfalls noch nicht im Markt ist. Statt sich in die Software der Kassen einzuklinken, setzt Greenbill auf die einheitlichen Druckerschnittstellen, um sein System anzubinden. Eine Softwareanpassung ist damit unnötig. "Jeder Kassenhändler, der die gesetzlichen Vorschriften technisch erfüllen kann, sollte auch unser System verwenden können", erläutert Firmenchef Ludwig Heer im Gespräch mit heise online.

Konkret soll dies so aussehen: Der Händler stellt sich eine Box an den Tresen, die wie ein gewöhnlicher Bon-Drucker angebunden wird. Stimmt der Kunde einer elektronischen Übermittlung zu, wird auf einem angeschlossenen Tablet der Beleg angezeigt. Der Kunde hat daraufhin die Wahl, entweder seine E-Mail-Adresse einzugeben oder einen QR-Code einzuscannen. Dieser Code leitet den Kunden zu einer Web-Adresse, auf der der Kunde seinen individuellen Bon herunterladen kann.

Ein Alleinstellungsmerkmal hat Greenbill. So zeigen die Design-Entwürfe der Oberfläche einen Button mit der Aufschrift "Beleg nicht gewünscht." Kunden können damit sowohl auf einen Ausdruck verzichten und die Kopie des Belegs ebenfalls ins digitale Nichts schicken. Für die meisten Kleingeschäfte wäre dies eine Win-Win-Situation: So können die wenigsten Kunden mit einem Kassenzettel vom Bäcker etwas anfangen, gleichzeitig kann der Händler mit jedem Druck auf den Ablehn-Knopf Papier und Zeit sparen.

Gesetzlich ist dies möglich, wie das Bundesministerium für Finanzen auf Anfrage von heise online mitteilt. "Wenn der Kunde der Erstellung eines elektronischen Belegs zugestimmt hat, besteht, wie bei einem Papierbeleg, jedoch keine Pflicht zur Übermittlung." Ob ein Papierbeleg im Papierkorb oder ein digitaler Beleg im digitalen Nichts verschwindet, ist dem Gesetz egal. Wichtig ist nur, dass der Kunde ausdrücklich zustimmen muss. Denn die Maßnahmen gegen den Steuerbetrug verfangen nur dann, wenn Gewerbetreibende nicht im Vorhinein wissen können, ob ein Kassenbeleg nicht doch in die Hände von Steuerfahndern gelangen kann.

Ein E-Bon

(Bild: bon-online.de)

Der plötzliche Hype um die Bonpflicht bringt aber immer neue Marktteilnehmer auf die Idee, auf eigene Faust mit der Umsetzung zu beginnen. So hat die Mainzer it relations GmbH, ein eingeführter Zulieferer von Kassensoftware, bereits von drei Jahren ein Konzept für den E-Bon erarbeitet, bei dem der Kunde den Bon per QR-Code einliest und bei Bedarf in einer App speichern kann. "Wir haben unsere Partner und andere Firmen befragt, aber niemand war daran interessiert", erklärt Geschäftsführer Andreas Freyer gegenüber heise online.

Erst als der mediale Hype um die Bonpflicht im November keinen Zweifel mehr daran ließ, dass die Bonpflicht tatsächlich kommt, klingelten in Mainz die Telefone. Das fertige Konzept wurde schnell aus der Schublade geholt und am Vorweihnachtstag in der ersten Bäckerei in installiert. Mehrere Kassenhersteller und die Großbäckerei Merzenich schlossen sich dem System an. Ergebnis: In den ersten drei Wochen des Jahres wurde die Software auf 549 Kassen installiert, über eine Million Bons und 217 Kilometer Bons eingespart. Von den 100.000 Kilometern ist man noch weit entfernt. Es ist aber ein Anfang. (mho)