Streit über Bonpflicht: Warum die Bons gar nicht ausgedruckt werden müssen

Die Bonpflicht gilt – doch eigentlich müsste kein Bon ausgedruckt werden. Obwohl sich Startups um digitale Lösungen bemühen, ist das Interesse gering.

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Streit über Bonpflicht: Warum die Bons gar nicht ausgedruckt werden müssen

(Bild: Torsten Kleinz)

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Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Seit einigen Wochen sorgen neue Regelungen zur Absicherung von Registrierkassen, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, für heftige Diskussionen. Sie sollen Steuerhinterziehung in enormem Umfang verhindern, aber eine darin enthaltene neue Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons ("Bonpflicht") wird von verschiedenen Seiten teils heftig kritisiert. In einem Schwerpunkt widmet sich heise online den Regelungen und erklärt die Hintergründe sowie die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Zum Abschluss gibt es noch Antworten auf die häufigsten Fragen.

Seit die Bonausgabepflicht gilt, überschlagen sich die Hochrechnungen. 100.000 Kilometer Papier müssen alleine in Berlin ausgedruckt werden, rechnet der lokale Handelsverband vor. Deutschlandweit sollen es gar zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Bons sein, schätzt der Handelsverband Deutschland.

Streit über Bonpflicht: Hintergründe zur Kassensicherungsverordnung

(Bild: 

SOMKKU/Shutterstock.com

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Die neue Kassensicherungsverordnung sorgt wegen der Bonpflicht für Aufregung. heise online erklärt in mehreren Artikeln die technischen und polituschen Hintergründe sowie die Pflicht zum Kassenbon.

Rein theoretisch müsste jedoch gar kein Bon ausgedruckt werden. So sehen die neuen Gesetze ausdrücklich vor, dass die neuen Bons auch elektronisch übermittelt werden können. Die Gesetzeslage ist technikoffen: Was immer der Kunde empfangen kann, ist erlaubt – es müssen nur alle relevanten Angaben samt kryptografischer Signatur lesbar übermittelt werden. Ob die Händler die Quittung per E-Mail an das Kundenkonto oder per NFC ans Smartphone schicken, bleibt dem Handel selbst überlassen.

Diese Offenheit kommt technisch der bestehenden Infrastruktur entgegen. Viele Ladenketten haben in den letzten Jahren bereits eigene Apps eingeführt, über die vom Rabatt über den individuellen Einkaufzettel bis zur Bezahlung alles erledigt werden kann. Auch beherrschen moderne Kassensysteme eine Reihe von Schnittstellen, um mit dem Kunden zu kommunizieren – vom QR-Code bis zu NFC.

Neben der Ressourcenersparnis spricht auch die Kundenfreundlichkeit für den E-Bon. So müsste man nicht mehr nach vergilbten Quittungen suchen, um Garantieansprüche geltend zu machen oder könnte eine Reisekostenabrechnung mit wenigen Klicks erledigen, wenn denn alle Quittungen elektronisch in einem geeigneten Format vorliegen. Der Schuhkarton für steuerrelevante Unterlagen hätte endlich ausgedient.

Doch wer im neuen Jahr durch Geschäfte geht, findet nur an wenigen Stellen die Gelegenheit, das Papier durch Bytes zu ersetzen. Als einzige große Handelskette hat Rewe den E-Bon schon vor Inkraftreten auf die neue Gesetzeslage angepasst, so dass der Ausdruck an der Kasse unterbleiben kann. Allerdings können von der Methode nur Kunden profitieren, die die Rewe-eigene App verwenden und dort die Payback-Kundenkarte aktiviert haben. Die Bons werden dann per E-Mail im PDF-Format verschickt.

Selbst bei diesem Kundenkreis klappt es noch nicht hundertprozentig mit dem papierlosen Kassieren. Wer beispielsweise Obst kauft, das nach Gewicht berechnet wird, bekommt dennoch einen Bon ausgedruckt. "Auf diese Vorgehensweise besteht das Eichamt, damit der Kunde die Möglichkeit der Kontrolle des Wiegevorgangs und des Ergebnisses hat", erklärt der Handelskonzern auf Anfrage. Immerhin: Der Rest des Bons kann papierfrei übermittelt werden.

Andere Handelsketten sind zurückhaltender. So hat etwa Kaufland ebenfalls einen E-Bon in seiner App integriert, den Papier-Bon kann dieser aber bisher nicht ersetzen. Auch andere Ketten geben sich zurückhaltend. So teilt ALDI Süd etwa auf Anfrage von heise online mit: "Wir beschäftigen uns derzeit mit der Thematik und prüfen die Möglichkeiten einer elektronischen Übergabe an den Kunden." Weitere Aussagen könne man aber nicht machen.