Streit um Protest-E-Mails an Intel

Das höchste kalifornische Gericht muss entscheiden, ob die E-Mails eines ehemaligen Mitarbeiters gegen Eigentumsrechte Intels verstoßen oder ob sie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

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Die Richter des höchsten kalifornischen Gerichts haben derzeit ein harte Nuss zu knacken. Sie behandeln den Fall des ehemaligen Intel-Mitarbeiters Ken Hamidi, der im Jahre 1998 in tausenden E-Mails an die Intel-Belegschaft seinen ehemaligen Arbeitgeber unter anderem wegen Entlassungen kritisiert hat, berichtet San Jose Mercury News. Seinerzeit hatte der Chiphersteller auf Unterlassung geklagt und gewonnen. Der ehemalige Mitarbeiter ist daraufhin in Berufung gegangen.

Richterin Janice Rogers Brown meint, falls jemand eine Botschaft nicht erhalten wolle, gebe es auch kein Recht, diese zuzusenden. Andere Richter des Supreme Court vermuten hingegen, Intel habe Hamidi wegen des Inhalts der E-Mails verklagt und das verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das Unternehmen selbst beruft sich auf seine Rechte zum Schutz des Eigentums. Ein Intel-Anwalt führte als Beweis, dass es nicht um den Inhalt der E-Mails ging, heran, dass Intel beispielsweise keine Schritte gegen die kritische Website Faceintel.com unternommen habe, die von Hamidi unterhalten werde. Einige Richter zeigten sich diesem Standpunkt gegenüber skeptisch, denn Hamidis E-Mails dürften nur einen Bruchteil der elektronischen Post ausgemacht haben, die das Großunternehmen täglich erreichen. (anw)