TTIP: Brüssel sammelt Vorschläge fürs Freihandelsabkommen mit den USA

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft gestartet. Im Mittelpunkt steht der besonders umstrittene Investorenschutz und die damit verknüpften Klagemöglichkeiten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 71 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Mit einer öffentlichen Online-Umfrage reagiert die EU-Kommission auf die wachsende Besorgnis über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Schwerpunkt der Konsultation ist das derzeit vorgesehene Verfahren zum Beilegen von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).

Das "Investor-State Dispute Settlement" (ISDS) stellt Kritikern zufolge "Firmen über das Recht", was die Initiative schlimmer mache als das im EU-Parlament gescheiterte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Die Kommission hat sich nach eigenen Angaben aber das Ziel gesetzt, die Bestimmungen zum Schutz von Investoren in dem angestrebten Vertrag und anderen künftigen einschlägigen Übereinkünften der EU "wesentlich klarer zu machen als in den über 3000 Investitionsabkommen, die derzeit weltweit in Kraft sind". Sie will sich dazu etwa stärker auf den Grundsatz der Rechenschaftspflicht stützen.

EU-Handelskommissar Karel De Gucht erhofft sich von der Öffentlichkeit Ideen und Kommentare, ob bei dem von der EU vorgeschlagenen Ansatz das Verhältnis zwischen dem Schutz der Investoren und der Gewährleistung des uneingeschränkten Rechts der EU-Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, ausgewogen ist. Der Belgier betonte die Bemühungen Brüssels, die Verhandlungen so offen und transparent zu gestalten wie kein anderes Handelsgespräch zuvor.

26 zivilgesellschaftliche Organisationen und Netzwerke hatten die Kommission jüngst dagegen aufgefordert, alle aktuellen Verhandlungstexte sowie Lobby-Eingaben zu veröffentlichen. Sonst wären die Mindestansprüche an Transparenz und die Versprechungen für mehr Offenheit nicht erfüllt. Die Befragung läuft 90 Tage ab dem Datum, an dem die letzte Übersetzung des Konsultationstextes in eine der EU-Amtssprachen auf der zugehörigen Website veröffentlicht wird. Derzeit ist sie nur in Englisch verfügbar. (vbr)