Telegram für Deutsche Behörden schwer erreichbar, daher Millionenstrafe

Gut 5 Millionen Euro Strafe soll Telegram zahlen. Es habe keinen ordentlichen Meldewege für illegale Inhalte und in Deutschland keinen Zustellbevollmächtigen.

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(Bild: Justlight/Shutterstock.com)

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4,25 Millionen Euro Bußgeld soll Telegram FZ, Betreiberfirma des Messengerdienstes Telegram, an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Grund ist, dass Telegram keine Meldefunktion gemäß deutschem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat. Hinzu kommt eine zweite Buße in Höhe von 875.000 Euro, weil die Firma in Deutschland keinen Zustellungsbevollmächtigten genannt habe. Macht in Summe 5,125 Millionen Euro. Telegram FZ kann Rechtsmittel einlegen.

Das geht aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BfJ) hervor. Die Behörde stuft Telegram als Soziales Netzwerk ein. Daraus folgen diverse Pflichten laut NetzDG, die seit 2018 voll greifen. Zu diesen Pflichten zählt die Benennung einer in Deutschland ansässigen Person, an die sich Behörden und Bürger wenden können. Dieser Zustellungsbevollmächtigte muss binnen 48 Stunden auf Anfragen und Beschwerden reagieren.

Außerdem müssen Soziale Netzwerke eine Funktion aufweisen, mit der Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Der Betreiber ist gehalten, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden nach Meldungseingang zu löschen. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die öffentliche Aufgabe der Zensur an privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert, obwohl diese womöglich gar kein Interesse daran haben, umsatz- oder prestigeträchtige Inhalte zu stutzen.

In Ermangelung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) laut eigenen Angaben ab April 2021 mehrmals versucht, Schriftstücke am Firmensitz der Telegram FZ in Dubai zustellen zu lassen. "Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen", muss die Behörde eingestehen, "Im März 2022 veranlasste das BfJ deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger."

Daraufhin habe sich Telegram über einen deutschen Anwalt am Verfahren beteiligt, die Vorwürfe aus Sicht der Behörde aber nicht ausräumen können. Am 10. Oktober seien daher die beiden Bußgeldbescheide zugestellt worden. Telegram FZ kann bei derselben Behörde Einspruch erheben. Sollte das BfJ einer solchen Vorlage nicht stattgeben, würde der Akt zum Amtsgericht Bonn wandern.

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(ds)