Telekom-Netz wird für Konkurrenten nicht billiger

Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Netzzusammenschaltungs-Anordnung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Deutsche Telekom einen Etappensieg errungen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Netzzusammenschaltungs-Anordnung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Deutsche Telekom einen Etappensieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte heute einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Dezember, das im Eilverfahren eine entsprechende Anordnung der RegTP ausgesetzt hatte. Für die Telekom bedeutet dies, dass sie Konkurrenten wie etwa Arcor vorerst keinen verbilligten Zugang zu ihren Netzen anbieten muss.

Im vergangenen September hatte die Regulierungsbehörde entschieden, dass Gebühren für Telefonate von Fremdanbietern, die durch das Netz der Telekom geleitet werden, ab dem 1. Juni diesen Jahres nach der Anzahl der Zusammenschaltungspunkte und nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden. Gleichzeitig legte sie die Entgelte für Orts- und Ferngespräche sowie die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte fest. Profitieren würden von der Neuberechnung vor allem größere Telekom-Konkurrenten wie etwa Arcor, die selbst über ein dichtes Kabelnetz verfügen und nur wenige Verbindungsknoten der Telekom nutzen müssen. Für kleinere Telefonfirmen würde die Neuregelung voraussichtlich eine Verteuerung bedeuten.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Anweisung der obersten Aufseher über den deutschen Telekom-Markt voraussichtlich rechtswidrig ist. Bedenken bestünden allein schon deshalb, weil sie in einem Akt mit der Festsetzung der Entgelte erfolgt sei und nicht in einem eigenständigen Regulierungsverfahren, hieß es. Die Behörde hätte zunächst die Zusammenschaltung und deren technische Modalitäten anordnen und dann gesondert die Entgelte für die angeordnete Zusammenschaltung festsetzen müssen.

Die Regulierungsbehörde, die ebenso wie Arcor Beschwerde gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts eingelegt hatte, wollte die Gerichtsentscheidung zunächst nicht kommentieren. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist den Angaben zufolge aber noch nicht abzusehen. (pmz)