Telekom stoppt neue Durchleitungstarife

Die Telekom hat vor dem Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren den Stopp der von der Regulierungsbehörde festgelegten neuen Durchleitungstarife erreicht.

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Von
  • Nico Jurran

Die Telekom hat vor dem Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren den Stopp der im September 2000 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgelegten neuen Durchleitungstarife erreicht. Dies ist ein harter Schlag gegen die Konkurrenten des Ex-Monopolisten, die nun erst einmal nicht auf sinkende Kosten bei der Nutzung des Netzes der Deutschen Telekom ab dem 1. Juni hoffen dürfen.

Der Beschluss der Regulierungsbehörde hatte vorgesehen, dass Gebühren für Telefonate und Internet-Verbindungen, die die Unternehmen durch das Netz der Telekom leiten müssen, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr – wie bisher – entfernungsabhängig berechnet werden. Stattdessen sollte die Anzahl der Vermittlungsstellen, die sie durchlaufen, entscheidend sein. Die Durchleitungsgebühren sinken in diesem Fall also, wenn eine private Gesellschaft aufgrund des Ausbaus eines eigenen Netzes weniger Telekom-Netzelemente in Anspruch nimmt. Die Telekom hatte in ihrem Eilantrag vom 17. Oktober 2000 den Beschluss kritisiert, dass die Behörde eigenständig einen Tarif eingeführt hatte.

Die Regulierungsbehörde hatte am 8. September 2000 die Kosten im Ortsnetzbereich auf 1,24 Pfennig pro Minute in der Haupt- und 0,83 Pfennig pro Minute in der Nebenzeit festgelegt. Nach dem Beschluss der Regulierungsbehörde dürfe die Telekom maximal 475 Einzugsbereiche ihres Netzes bestimmen, die ihre sämtlichen Festnetzkunden abgedeckt haben müssten. In dem Fall, dass eine Zusammenschaltung in allen von der Telekom bestimmten Einzugsbereichen stattfindet, können alle Teilnehmer zur niedrigsten Tarifstufe erreicht werden. Um alle Teilnehmer zur zweiten Tarifstufe zu erreichen, ist eine Zusammenschaltung mit dem Netz der Telekom an 23 Punkten erforderlich. Für die meisten Wettbewerber wären dadurch die Kosten für die Durchleitung von Gesprächen gesunken.

Tatsächlich sah auch das Gericht "erhebliche rechtliche Bedenken", dass die Regulierungsbehörde zugleich über die Zusammenschaltung an sich und die dafür berechneten Entgelte entschieden hatte. Dies sei unzulässig, dem Antrag der Telekom wurde daher jetzt stattgegeben. Die so genannten Interconncetion-Tarife laufen in ihrer bisherigen Form zum 31. Januar aus. Für den Übergangszeitraum vom 1. Februar 2001 bis zum 31. Mai 2001 sollte die entfernungsabhängige Regelung mit den dazugehörigen Entgelten weiter in Kraft sein.

Auch wenn die RegTP inzwischen Beschwerde eingelegt hat, wird die alte Regelung wohl über den 1. Juni 2001 hinaus gelten. Eine schnelle Entscheidung im Haupsacheverfahren, welches vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist, ist ebenfalls nicht zu erwarten. Experten rechnen vielmehr mit einer mehrjährigen Prozessdauer. Bereits im Juli des letzten Jahres waren Verhandlungen zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten über die neuen Interconnection-Tarife nach Anzahl der Vermittlungsstellen gescheitert. (nij)