Tierrechtler kämpfen weiter um Copyright für Makaken-Selfie

2011 fertigte ein Makake Fotos von sich selbst. Der menschliche Besitzer der Kamera beansprucht die Urheberrechte. Eine Tierrechtsorganisation klagt dagegen im Namen des Primaten, nun bereits in zweiter Instanz.

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Selfie des Makaken Naruto

Peta möchte dieses Bild vermarkten und die Einnahmen Naruto & Co zugutekommen lassen.

(Bild: Naruto / David Slater)

Lesezeit: 3 Min.

Die Tierrechtsorganisation Peta kämpft weiter dafür, dass dem Makaken Naruto die Rechte an jenen Selfies zugesprochen werden, die das Tier 2011 geschossen hat. Der menschliche Inhaber der Kamera, David Slater, erhebt ebenfalls Anspruch auf die Rechte. Gemeinsam mit der deutschen Primatenforscherin Antje Engelhardt verklagte Peta Slater vor einem kalifornischen Bundesbezirksgericht; erfolglos. Nun ist Peta in Berufung gegangen.

Ihm ist es wohl einerlei.

(Bild: Naruto / David Slater)

Engelhardt berief sich in ihrer Klage darauf, der "nächste Freund" (next friend) Narutos zu sein. Unter Umständen können "nächste Freunde" im US-Recht Klage für ihren Freund führen, wenn dieser selbst nicht dazu in der Lage ist. Die Forscherin erläuterte, Naruto seit dessen Geburt zu kennen, zu beobachten und zu studieren. Doch das Bundesbezirksgericht stellte fest, dass Naruto als Tier gar nicht zu einer Copyright-Klage berechtigt sei ("no standing"). Entsprechend kann auch ein "next friend" nicht für ihn klagen, und die Klage wurde zurückgewiesen.

Während sich die Deutsche danach aus dem Verfahren zurückgezogen hat, ist Peta in Berufung gegangen. Am Donnerstag hat der Beklagte David Slater seine Replik beim zuständigen Bundesberufungsgericht für den neunten US-Gerichtsbezirk eingereicht. Wenig überraschend begehrt er, dass das Berufungsgericht die Zurückweisung der ersten Instanz bestätigt. Zusätzlich aber soll die zweite Instanz Peta zur Zahlung von Slaters Verfahrenskosten verdonnern.

Denn, so Slater, Petas Prozessführung sei frivol und objektiv unvernünftig. Peta behaupte gar kein Naheverhältnis zu Naruto. Und die Organisation habe bereits einmal, mit dem selben Anwalt, vor dem selben Gericht, vergeblich die Befugnis eines Tieres zur Prozessführung behauptet. (Im Fall Tilikum v. Sea World Parks bezichtigte Peta die Sea World im Namen eines Wals der Sklaverei. Der Wal war als Tier aber nicht zur Klage befugt.)

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Peta wolle mit der aktuellen Copyright-Klage Aufmerksamkeit erregen und Spenden sammeln. "Das ist nicht im Einklang mit dem Zweck des Copyright-Gesetzes", schreibt Slaters Anwalt, der in Petas Klage eine Verschwendung von Ressourcen des Gerichts und der Beklagten erkennt. Um von solchem Verhalten abzuschrecken und Slater für seinen Aufwand zu entschädigen, müsse Peta zur Kostentragung verurteilt werden.

Im US-Rechtssystem tragen Verfahrensparteien grundsätzlich ihre Kosten selbst, egal, wie das Verfahren ausgeht. Das Copyright-Gesetz enthält aber eine Kostenverschiebungsregel. Sie ermöglicht dem Gericht, die Kosten der siegenden Partei unter gewissen Umständen teilweise oder zu Gänze auf die unterlegene Partei zu verschieben.

Auch der Schwertwal Tilikum hatte kein Standing.

(Bild: Milan Boers CC-BY 2.0)

Falls die Zurückweisung der Klage bestätigt wird, ist ungeklärt, ob Slater in diesem Sinne als siegende Partei gilt: Der Fall wurde dann ja nie inhaltlich behandelt, sondern aus formalen Gründen vom Gericht gar nicht erst zur inhaltlichen Klärung angenommen. Außerdem wäre es juristisches Neuland, die Kosten eines Verfahrens aufgrund einer Kostenverschiebungsregel einem "next friend" aufzuerlegen anstatt der eigentlichen Partei.

Das Verfahren heißt Naruto v. Slater und ist beim US Court of Appeals for the Ninth Circuit unter dem Aktenzeichen 16-15469 anhängig. Sollte sich Slater erwartungsgemäß durchsetzen und die Klage rechtskräftig zurückgewiesen werden, wäre das noch keine Bestätigung, dass der Fotograf tatsächlich die Rechte an den Bildern besitzt. In seinen Eingaben bei Gericht geht er auf diese Frage übrigens gar nicht ein. Und gemacht hat die Selfies unstreitig Naruto. (ds)