Tracking-Einschränkungen: Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple

Werbeverbände werfen dem iPhone-Konzern vor, die eigenen Werbedienste zu bevorzugen. Nun sollen Wettbewerbshüter einschreiten.

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(Bild: TATSIANAMA/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt versuchen mehrere Organisationen der Medienwirtschaft gegen Apples neue Tracking-Beschränkungen vorzugehen. Der Vorwurf: Apple schließe Mitbewerber von den Nutzerdaten ab, behalte aber für eigene Werbedienste vollen Zugriff.

Die Beschwerde kommt pünktlich zum Start des Trackingschutzes App Tracking Transparency. Ab dieser Woche müssen die App-Hersteller erst um Erlaubnis der Nutzer fragen, um diese zu Marketingzwecken über mehrere Apps hinweg verfolgen zu können. Die Maßnahme ist nur die neuste Spitze Apples gegen die Werbe-Industrie, deren Tracking-Scripte und Cookies bereits im Apple-Browser Safari blockiert werden.

Die Beschwerdeführer, darunter die Verlegerverbände BDZV und VDZ, der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und die Organisation der Mediaagenturen, sehen darin einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Dieses wurde Anfang des Jahres verschärft. Anhand des neu geschaffenen Paragraphs 19a kann das Bundeskartellamt Unternehmen, denen aufgrund ihrer strategischen Stellung und ihrer Ressourcen eine besondere marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt, bestimmte Verhaltensweisen vorbeugend untersagen.

Für die behördliche Notbremse gibt es nach Überzeugung der Werbewirtschaft Grund genug: "Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus", heißt es in einer Pressemitteilung des ZAW. Denn nach den neuen Regeln für Apps haben Nutzer kaum Veranlassung, den Datenzugriff zu gewähren. Die Verbände werfen Apple vor, den Entwicklern durch die vorgefertigten Dialoge nicht ausreichend Raum zu geben, um diese über die Zwecke der Datenverarbeitung aufzuklären, was nach Datenschutzvorschriften notwendig wäre.

Separate Dialoge, mit denen die App-Entwickler zur Datenfreigabe überreden könnten, seien untersagt und könnten zur Entfernung der App aus dem App-Store führen. Folge der Neuregelung seien erhebliche Einschnitte bei den Werbeeinnahmen. Die Financial Times berichtet von erwarteten Einbußen in Höhe von 60 Prozent. In der Folge seien insbesondere kleinere App-Entwickler in ihrer Existenz gefährdet, die Verbraucher müssten mit einer geringeren App-Auswahl vorlieb nehmen.

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Der zweite Teil der Vorwürfe bezieht sich auf die Ungleichbehandlung der Apple-eigenen Dienste. Die Beschwerdeführer werfen dem Konzern vor, sein eigenes Werbeangebot mit Nutzerprofilen erheblich ausgeweitet zu haben. Gleichzeitig treibe der Konzern durch die Zerstörung der Werbefinanzierung die eigenen Kunden dazu, zahlungspflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen etwa Apple Music und Apple News. Wenn von Apple unabhängige Anbieter ihre Apps von Werbefinanzierung auf Bezahlmodelle umstellten, halte Apple mit den Provisionsforderungen bis 30 Prozent noch einmal die Hand auf.

Das Bundeskartellamt hat den Eingang der Beschwerde bestätigt, will sich aber nicht zu weiteren Schritten äußern. Eine ähnliche Beschwerde in Frankreich führte im März zwar nicht zu einem sofortigen Stopp der Apple-Pläne, die dortigen Behörden wollen aber einen genaueren Blick auf die Praktiken von Apples eigener Werbeplattform werfen.

Update 17:30 Uhr: Apple weist die Beschwerde zurück. "Den Nutzer:innen gehören ihre Daten und sie sollten selbst entscheiden können, wie ihre Daten verwendet werden und von wem", erklärte ein Apple-Sprecher gegenüber heise online. Die von Apple mit iOS 14 eingeführten Regeln gälten für Apple wie auch alle Entwickler gleichermaßen. "Wir haben starke Unterstützung von Behörden und Datenschützer:innen für das neue Feature erhalten."

(tiw)