Transatlantischer Handel: Bundestag soll doch über Ceta abstimmen dürfen

Die EU-Kommission hat sich dazu durchgerungen, dass das umstrittene Handelsabkommen mit Kanada doch nationalen Parlamenten vorgelegt werden könnte. Regierungen der EU-Staaten könnten es aber auch selbst unterzeichnen.

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Transatlantischer Handel Ceta

(Bild: EU-Kommission)

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Das seit Frühjahr im Prinzip stehende Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada soll politisch als sogenannter gemischter Vertrag betrachtet und so neben dem EU-Parlament auch die nationalen Volksvertretungen wie den Bundestag passieren. Dies erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Dienstag in Straßburg. Wenn aber die zuständigen nationalen Minister die Übereinkunft in Eigenregie unterzeichneten und das EU-Parlament dafür stimme, könne sie zunächst "provisorisch in Kraft treten".

Ceta ist laut Malmström ein reines EU-Abkommen, falle also allein in die Kompetenz der Kommission und müsse nur durchs EU-Parlament. Der Europäische Gerichtshof untersuche gerade ein vergleichbares Abkommen mit Singapur. Dort werde die Ansicht geprüft und "dann wird man weitersehen". Echte Rechtssicherheit dürfte vorher also kaum bestehen.

Bis zur Entscheidung in Luxemburg schlage die Kommission dem EU-Rat vor, Ceta als gemischtes Abkommen zu behandeln und die Mitgliedsstaaten "mit reinzunehmen", erläuterte Malmström. Sie beklagte, dass nationale Politiker die angestrebte Handelspartnerschaft verwechselten "mit einem allgemeinem Unwohlbefinden in der Bevölkerung" etwa über den anstehenden EU-US-Vertrag TTIP.

Ceta sei die fortschrittlichste und am weitesten gehende Übereinkunft dieser Art, meint die Kommissarin. Jeder Zoll werde beseitigt, Unternehmen und Verbraucher könnten damit sehr viel Geld einsparen. Sie betonte: "Unsere Werte und Prinzipien werden aufrecht erhalten". Ceta bringe "Wohlfahrt und Wachstum für alle".

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vorige Woche mit seinem Plädoyer Entrüstung ausgelöst, dass die nationalen Parlamente nicht über das Handelsabkommen mit Kanada abstimmen sollten. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nannte dieses Vorhaben "völlig töricht", Bürgerrechtler witterten einen "Wort-, Rechts- und Dammbruch".

Nun sollen gegebenenfalls also die 28 nationalen und weitere regionale Volksvertretungen über Ceta entscheiden, solange die nationalen Regierungen dies zulassen. Staaten wie Bulgarien oder Rumänien haben schon signalisiert, dass sie Ceta nur mittragen wollten, wenn ihre Landsleute künftig ohne Visum nach Kanada reisen dürften. Das wallonische Regionalparlament Belgiens könnte den Handelsvertrag zudem zu Fall bringen, wenn es seine ablehnende Haltung dazu nicht mehr ändert.

Hierzulande hat neben zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Foodwatch oder Campact inzwischen auch die Bundestagsfraktion der Linken angekündigt, gegen das Freihandelsabkommen Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen, falls es ratifiziert werde. Die Gegner befürchten unter anderem, dass Standards wie der Umwelt-, Verbraucher- oder Datenschutz abgebaut werden. (anw)