Trotz Meldeplattform – Anzeigen zu Hasspostings meist über Polizei

Übelste Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen: Das Internet wird zunehmend ein Ort für Hass und Hetze. Die Behörden wollen mehr Täter zur Rechenschaft ziehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Seit drei Monaten können Hasskommentare im Internet über eine eigens zu diesem Zweck geschaffene Meldeplattform der Staatsanwaltschaft Göttingen angezeigt werden. Überwiegend werde aber noch der klassische Weg der Anzeige-Erstattung auf der Wache oder Online-Wache der Polizei genutzt, sagte Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue der dpa. Allerdings seien schon rund 70 Anzeigen über die neue Plattform www.hassanzeigen.de eingegangen.

Bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ist die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. Die Plattform www.hassanzeigen.de wurde mit dem Ziel eingerichtet, mehr Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, die in den sozialen Medien oder Kommentarspalten von News-Seiten Hass und Hetze verbreiten. Es geht oft auch um konkrete Bedrohungen etwa von Amtsträgern wie Bürgermeistern oder von Impfärzten.

Ende April hatte das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen eine Kampagne gegen Hasskriminalität gestartet. Einer Studie zufolge wird nur ein Bruchteil dieser Straftaten zur Anzeige gebracht. Die Behörden sehen zudem ein Gefahrenpotenzial für die Gesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat, wie LKA-Präsident Friedo de Vries bei der Vorstellung der Kampagne erläuterte. 2020 habe es niedersachsenweit 713 angezeigte Straftaten in diesem Bereich gegeben, davon gut 300 Hasspostings – Tendenz steigend.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen will Laue zufolge verstärkt für die Plattform www.hassanzeigen.de werben. Privatpersonen, Medienunternehmen und Beratungsstellen könnten Internet-Hasskommentare hier schnell und unkompliziert melden.

Die Bundesregierung hatte die Anbieter von Facebook & Co. gesetzlich zum Melden von mutmaßlichen Straftätern verpflichtet, doch nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ruht diese Meldepflicht vorerst. Derzeit halten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Ausschau nach möglicherweise strafbaren Kommentaren im Internet und melden diese dem Bundeskriminalamt (BKA), wie Laue sagte. Die Fälle würden dann über die Landeskriminalämter an die zuständigen Staatsanwaltschaften beziehungsweise Zentralstellen weitergeleitet.

(bme)