US-Abgeordnete fordern Erweiterung der Sexualstraftäterdatenbank

"Social-Networking"-Angebote sollen künftig nach dem Willen von zwei US-Repräsentanten ihre Mitgliederlisten mit der National Sex Offender Registry abgleichen können. Dafür müssten Sexualstraftäter noch mehr Daten als bisher preisgeben.

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Der demokratische Abgeordnete Earl Pomeroy bringt zusammen mit seinem republikanischen Kollegen Paul Gillmor das Gesetz (PDF-Datei) Keeping the Internet Devoid of Sexual Predators Act of 2007 in das Repräsentantenhaus ein. Kommerzielle "Social-Networking"-Anbieter sollen dadurch angehalten, aber nicht verpflichtet werden, ihre Mitgliederlisten mit der Sexualstraftäterdatenbank des US-Justizministeriums abzugleichen. Das Ministerium wird in dem Gesetzesentwurf aufgefordert, ein System für den Abgleich mit der National Sex Offender Registry einzurichten.

Für ihr Gesetz fordern die beiden Abgeordneten eine Erweiterung der bisher schon geltenden Meldepflicht für Sexualstraftäter. Bisher müssen sie neben ihrem Namen die Sozialversicherungsnummer, Privat- und Arbeitsplatzadresse, Autokennzeichen, DNA-Probe, Finger- und Handabdrücke abgeben. Nach dem KIDS Act kämen auch noch E-Mail-Adresse, Instant-Messenger-Namen und andere Aliasnamen hinzu, unter denen sich Sexualstraftäter im Internet bewegen. Diese sollen aber nicht öffentlich in der National Sex Offender Registry zu sehen sein.

Unter "kommerziellem Social Networking" verstehen die beiden US-Repräsentanten eine "kommerziell betriebene Internet-Website", die es Nutzern erlaubt, Webseiten oder Profile selbst zu erstellen, die öffentlich zugänglich sind oder eine, die es den Nutzern ermöglicht, via Forum, Chat, E-Mail oder Instant Messenger mit anderen zu kommunizieren. Demnach dürfte sich das Gesetz nicht nur auf Angebote wie MySpace.com erstrecken.

Dessen Betreiber News Corp. wurde jüngst von vier US-Familien verklagt, da erwachsene Männer das Portal genutzt haben sollen, um Kontakte zu den minderjährigen Töchtern der Familien herzustellen. Die 14- bis 15-jährigen Mädchen seien bei Treffen mit den Männern sexuell genötigt worden. Der KIDS Act sieht vor, das Vortäuschen einer Altersangabe hart zu bestrafen. Wer älter als 18 Jahre ist, aber sich mit der Absicht, Minderjährige sexuell anzugehen, angibt, jünger als 18 Jahre zu sein, dem drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahre.

MySpace hat derweil heute bekannt gegeben, dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) ein zusammen mit Sentinel Tech entwickeltes System bereitzustellen, mit dem Website-Betreiber Sexualstraftäter identifizieren und blockieren können. Die dazugehörige Datenbank Sentinel Safe will das NCMEC als Analyse-Werkzeug nutzen, um Behörden bei Ermittlungen helfen zu können. (anw)