US-Gericht beschränkt Anspruch der Musiklabels gegen Limewire

Eine Richterin vom Bezirksgericht im Southern District of New York wies die Schadenersatzforderungen von 13 Labels als "absurd" zurück.

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Ein US-Bundesgericht hat Schadenersatzforderungen von 13 Musiklabels gegen Limewire und dessen Gründer Mark Gorton stark eingeschränkt. Der ehemalige Betreiber eines P2P-Filesharing-Dienstes muss als sekundärer Verletzer der Urheberrechte von knapp 10.000 Musikwerken nun maximal 1,5 Milliarden US-Dollar (1,08 Milliarden Euro) bezahlen, die genaue Summe steht noch nicht fest. Für weitere gut 1000 Aufnahmen von vor 1972 müssen nur konkret nachgewiesene Schäden ersetzt werden. Die Labels hatten eine Summe im Billiarden-Bereich gefordert. Richterin Kimba Wood vom Bezirksgericht im Southern District of New York meinte so wie die Verteidigung, die Höhe sei absurd; das sei mehr Geld, als die gesamte Plattenindustrie seit Edisons Erfindung des Phonographen 1877 umgesetzt habe.

Die Schuld von Limewire und Gorton war im Mai 2010 gerichtlich festgestellt worden. Es hieß, sie hätten die Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen verleitet. Seither wird um die Höhe des Schadenersatzes für die kopierten Aufnahmen gerungen. Ein separates Verfahren von 30 Musikverlagen gegen Limewire und Gorton endete kürzlich mit einem Vergleich, wobei die finanziellen Details nicht bekannt gegeben wurden.

Der US Copyright Act sieht für die Verletzung von Urheberrechten an nach 1972 entstandenen Aufnahmen einen Schadenersatz mit Strafcharakter von 750 bis 150.000 Dollar je Verstoß vor. Umstritten ist, wann ein Verstoß vorliegt und wann mehrere vorliegen; verschiedene US-Gerichte haben das unterschiedlich beurteilt. Einen Fall mit so vielen Rechteverletzern hat es aber noch nicht gegeben.

Im Verfahren gegen Limewire und Gorton hatten die Labels jahrelang 150.000 Dollar pro genanntem Werk gefordert. Erst im September 2010 erhöhten sie ihre Forderung und wollten seither für jeden einzelnen Kopiervorgang im Limewire-System entschädigt werden. Sie sprachen von "Tausenden, vielleicht Millionen Uploads und Downloads", was einen Schadenersatz in Billiardenhöhe bedeutet hätte, wenn für jeden einzelnen Kopiervorgang eine Entschädigung zugesprochen worden wäre.

In ihrer Entscheidung (Aktenzeichen 06 CV 5936 (KMW), PDF-Datei) betont die Richterin, dass die Auslegung von Gesetzen zu keinem absurden Ergebnis führen dürfe. Zudem hätten die Kläger Limewire und seine Nutzer im Verfahren als gemeinsam verantwortlich und haftend bezeichnet. Gegenüber dem sekundären Rechtsverletzer komme bei gesamtschuldnerischer Haftung nur eine Entschädigung pro kopiertem Werk und nicht pro Kopiervorgang in Frage. Bei der Bemessung der konkreten Höhe solle der Umfang der Rechtsverletzung berücksichtigt werden. Damit dürfte sich die endgültige Summe am oberen Rand der 150.000 Dollar Grenze je Werk und somit bei über einer Milliarde Dollar bewegen. Die nächste Verhandlung ist für den 2. Mai angesetzt. (anw)