US-Handelskammer setzt sich für Softwarepatente ein

Das netzpolitische Komitee der US-Handelskammer in Deutschland spricht sich in einem Positionspapier zur Bundestagswahl gegen Tendenzen aus, das Patentrecht im Bereich Computerprogramme durchs Urheberrecht "zu ersetzen".

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Das netzpolitische Komitee der American Chamber of Commerce in Germany (AmCham) Deutschland spricht sich in einem Positionspapier zur Bundestagswahl dagegen aus, das "ohnehin schon restriktive" Patentrecht im Bereich Computerprogramme hierzulande "weiter abzubauen beziehungsweise durch das Urheberrecht zu ersetzen". Das Gremium, zu dessen Mitgliedern rund 80 Firmen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik wie eBay, E-Plus, Facebook, Microsoft oder die Software AG zählen, stemmt sich so gegen einen interfraktionellen Antrag im Bundestag, mit dem die Abgeordneten Softwarepatente "effektiv begrenzen" wollen und dafür viel Zuspruch von Experten erhalten haben.

Eine derartige Entwicklung wäre für die gesamte hiesige Softwarebranche inklusive der kleinen und mittelständischen Unternehmen "fatal", hält AmCham dagegen. Ohne zusätzlichen Patentschutz würden Firmen ihre Innovationsergebnisse nicht veröffentlichen, sondern müssten sich verstärkt auf Geheimnisschutz verlassen. Zudem drohten Re-Importe kostenfrei nachgeahmter Produkte in einen "patentfreien Raum Deutschland". Dies sei eine "mögliche Existenzbedrohung" für hiesige Softwareindustrie. Zudem wären Investitionen in Forschung und Entwicklung in Höhe von mehreren Milliarden Euro hierzulande hinfällig. Gerade junge IT-Unternehmen bräuchten Softwarepatente auch, um an "Wachstumskapital" zu gelangen.

Die AmCham wirbt dafür, das Urheberrecht besser durchzusetzen, um "auch im Interesse des Verbrauchers" und eines starken Wettbewerbs eine Refinanzierung hochwertiger Inhalte zu gewährleisten sowie Steuerausfälle zu vermeiden. Illegalen Quellen im Internet müssten Finanzierungsmöglichkeiten durch Werbeeinnahmen entzogen werden. Eine "datenschutzkonforme Informationsbasis für die Identifizierung von Rechtsverletzern" sei zu schaffen.

Offen bleibt, ob die AmCham dies als Kritik am gegenwärtigen Instrument des Auskunftsanspruchs gegen Provider verstanden wissen will. Deutlich spricht sie sich dafür aus, das pauschale Vergütungssystems für Privatkopien zu modernisieren, da Deutschland in der EU Spitzenreiter bei abgabepflichtigen Produkten und der Höhe der Gesamtbelastungen für die IT-Firmen sei.

Das AmCham-Komitee ist dafür, die Störerhaftung insbesondere bei Anbietern öffentlicher WLAN-Hotspots zu konkretisieren. Derzeit würden Provider von der Rechtsprechung durch eigene Prüfpflichten in die Rolle eines Richters gedrängt, ohne über die dazu erforderliche Kompetenz zu verfügen. Unklar sei vor allem, wann eine Kenntnis illegaler Inhalte vorliege oder wie eine entsprechende Mitteilung an Anbieter auszusehen habe. (anw)