US-Industrie drängt auf schärfere Copyright-Regeln im Pazifikraum

Der Wunschzettel von US-Lobbygruppen für ein Handelsabkommen zwischen Washington und Pazifikstaaten setzt sich für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Anstifter zu Urheberrechtsbrüchen und Softwarepatente ein.

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Die US-Industrie macht sich für einen möglichst hohen Schutz der Rechte an immateriellen Gütern im Pazifikraum stark. Dies geht aus einer Eingabe (DOC-Datei) einer Wirtschaftskoalition an die US-Regierung im Rahmen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen Washington und Pazifikstaaten hervor, den die zivilgesellschaftliche Organisation Knowledge Ecology International (KEI) veröffentlicht hat. Die Lobbygruppe, der die Motion Picture Association of America (MPAA), die US-Handelskammer und eine Vereinigung von Pharmaproduzenten angehört, setzt sich demnach unter anderem für ein strafrechtliches Vorgehen auch gegen Anstifter zu Copyright-Verletzungen und Softwarepatente ein.

Die Obama-Regierung hat unter der Führung des US-Handelsbeauftragten Ron Kirk im Frühjahr mit den Verhandlungen über ein "Trans-Pacific Partnership Agreement" (TPP) begonnen. Es soll einen umfangreichen Teil zum "Schutz geistigen Eigentums" umfassen. Beteiligt sind an den Gesprächen derzeit Länder wie Australien, Brunei, Chile, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Geht es nach den auf neun Seiten ausgebreiteten Forderungen des Lobbypapiers aus der US-Wirtschaft, soll das Abkommen nicht nur die Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zum Werkschutz im Internet und zur zusätzlichen rechtlichen Absicherung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) beinhalten. Vielmehr umfasst der Wunschzettel auch Ansprüche, die sogar noch über das heftig umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hinausgehen, an dessen Zustandekommen auch die EU beteiligt war.

Konkret drängt die Wirtschaftskoalition etwa auf bessere Möglichkeiten nicht nur zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern, sondern auch auf scharfe Strafsanktionen. So soll etwa das Abfilmen von Lichtbildwerken von Kinoleinwänden mit Camcordern oder Handys kriminalisiert werden, was bei ACTA optional bleibt. Ein besonderes Augenmerk sei auf die Bekämpfung der "Internetpiraterie" zu legen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dabei sollten Strafverfolger nicht nur gegen die eigentlichen Urheberrechtsverletzer, sondern auch gegen diejenigen vorgehen, die Copyright-Verstöße willentlich befürworten oder Dienste entwickeln, betreiben oder zu ihrer Nutzung verleiten, um davon zu profitieren.

Die Definition des "gewerblichen Ausmaßes" von Rechtsverletzungen, mit der in der Regel schärfere Strafen verknüpft sind, will die Industrie sehr weit gefasst sehen. So sei dabei zu berücksichtigten, dass Rechteinhaber auch dann Schaden erlitten, wenn Inhalte illegal ins Internet eingestellt und "mit oder ohne Gebühr" zum Download vorgehalten würden. Profitmotive müssten nicht nachgewiesen werden. Die Haftungsverpflichtungen von Zugangsanbietern seien zudem klarer zu fassen. Entscheidend seien auch rechtliche Anreize für Provider, um besser mit den Rechteinhabern bei der "Abschreckung" von Copyright-Sündern etwa über ein System der "abgestuften Erwiderung" mit Warnhinweisen zusammenzuarbeiten.

Die Wunschliste plädiert weiter für einen gesonderten Patentschutz für "computerimplementierter Erfindungen" sowie einfachere Befugnisse für Ermittler und Zollbehörden zur Überprüfung und Beschlagnahme möglicherweise rechtswidriger Kopien und anderer Beweismittel etwa bei der Grenzkontrolle. Auch die Schadensersatzansprüche sollen im Einklang mit dem US-Recht deutlich erhöht werden. Zeitlich beschränkte Kopien, die etwa beim Surfen im Internet vom Browser erstellt werden, sowie Forschungs- und Primärdaten sollen mit eigenen Schutzrechten versehen werden. Nicht zuletzt ruft die Vereinigung nach einer Ausweitung der Schutzfristen für Urheberrechte, da es einen nicht übersehbaren "globalen Trend" in diese Richtung gebe. (jk)