US-Klage gegen Kryptobörse Bittrex mündet in weitere Millionenstrafe

Die US-Kapitalmarktbehörde wirft der insolventen Bittrex sowie der Bittrex Global GmbH vor, US-Recht gebrochen zu haben. Die äußeren sich nicht, zahlen aber.

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Screenshot der Bittrex-Webseite: "THE FUTURE OF CRYPTO" und "Committed to Compliance" steht da unter anderem zu lesen

"Committed to compliance" ist eine Eigenangabe auf der Bittrex-Homepage.

(Bild: Screenshot/Bittrex)

Lesezeit: 5 Min.

Die Kryptowährungsbörse Bittrex verzichtet darauf, sich vor Gericht gegen Vorwürfe der US-Kapitalmarktbehörde SEC zu wehren. Stattdessen akzeptieren die US-Firma, ihr ehemaliger CEO William Hiroaki Shihara sowie ihre liechtensteinische Tochter Bittrex Global GmbH ein Urteil, wonach sie sich zukünftig an US-Wertpapierrecht zu halten haben. Außerdem verpflichten sich die beiden Unternehmen dazu, insgesamt 24 Millionen US-Dollar an den US-Staatshaushalt zu zahlen.

Die SEC wirft den Beklagten vor, ohne die vorgeschriebenen Registrierungen in den USA eine Wertpapierbörse und eine Clearingstelle betrieben, sowie sich als Broker betätigt zu haben. Von Rechts wegen müssen diese Funktionen getrennt sein, um Interessenkonflikte zulasten von Anlegern oder Händlern zu vermeiden. Unmittelbar nach Klageerhebung im April wies Bittrex Global die Vorwürfe noch von sich.

Jetzt stellen die Beklagten die Vorwürfe der SEC nicht mehr in Abrede, erkennen sie aber auch nicht an. Sie akzeptieren allerdings Folgen: Dazu zählt die Verpflichtung, bestimmte wertpapierrechtliche US-Vorschriften zu beachten, auf jegliche Rechtsmittel zu verzichten, und 14,4 Millionen Dollar Gewinnabschöpfung plus vier Millionen Dollar Zinsen plus 5,6 Millionen Dollar zivilrechtliche Strafe zu zahlen. (Shihara selbst muss nicht zahlen, Anmerkung.) Die Firmen dürfen sich das Geld weder von Versicherungen oder anderen Dritten zurückholen, noch von Steuern absetzen, noch dürfen sie es bei Klagen geschädigter Anleger in Anrechnung bringen.

Kurz vor der SEC-Klage hat Bittrex versucht, durch die Ankündigung der Einstellung des US-Betriebs rechtliche Schwierigkeiten dort zu vermeiden. Zu spät. Im Mai, wenige Wochen nach der SEC-Klage, musste Bittrex ein Insolvenzverfahren eröffnet – obwohl es laut SEC von 2017 bis 2022 mindestens 1,3 Milliarden US-Dollar Transaktionsgebühren eingenommen hat. Im Unterschied zu manch anderer Kryptowährungsbörse hat Bittrex allerdings nicht mit Kundeneinlagen spekuliert. Die Kunden sollen daher voll ausgezahlt werden.

Größter Gläubiger war schon vor der aktuellen Millionenstrafe das US-Finanzministerium: Im Oktober musste Bittrex eine Strafe in Höhe von 29,3 Millionen Dollar akzeptieren, weil es jahrelang bei Geldwäsche und anderen Finanzstraftaten weggeschaut hat. So sollen Transaktionen im Gegenwert von mehr als 263 Millionen Dollar von Personen oder Unternehmen im Iran, auf der Krim, auf Kuba, im Sudan und in Syrien über Bittrex gelaufen sein – oft sogar unter Angabe dortiger Adressen.

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Das ist in den USA illegal. Viele dieser Transaktionen waren laut Ermittlern auch selbst verdächtig, unabhängig vom Aufenthaltsort oder Sitz der Kunden; dennoch hat das US-Unternehmen Bittrex mehr als drei Jahre lang keine einzige Anzeige erstattet.

Die Auslandstochter Bittrex Global ist vom Insolvenzverfahren nicht betroffen. Daher hat sich die SEC das Recht gesichert, die Strafe bei Bittrex Global einzutreiben, sollte Bittrex bis März 2024 nicht gezahlt haben. Außerdem verpflichten sich die Beklagten, ihre Schuld nicht mehr abzustreiten, dass sie und ihre Manager jederzeit der SEC für Aussagen und die Vorlage von Dokumente zur Verfügung stehen.

Branchenführer Binance zeigt sich hingegen nicht mehr so kooperativ mit der SEC. Dieser Kryptowährungsbörse und ihrem Gründer Changpeng Zhao (bekannt als CZ) wirft die Behörde vor, Anlegergelder missbraucht, als nicht registrierte Börse operiert, Kurse manipuliert und eine Reihe weiterer US-Wertpapiergesetze verletzt zu haben. Der von Binance.US beschäftigte Buchprüfer konnte offenbar nicht feststellen, ob den Kundenguthaben tatsächlich Sicherheiten gegenüberstehen. Im Juni hat die SEC Klage erhoben, die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede.

Die SEC fürchtete den Schwund von Kundenguthaben während des Verfahrens und bat das Gericht um absichernde Eilmaßnahmen. Daraufhin verpflichtete sich Binance, Guthaben von US-Kunden in die USA zurückzubringen und das US-Geschäft vorerst unabhängig vom Auslandsgeschäft zu betreiben. Zudem versprach Binance, Bücher, US-Kundenliste, Bankkonten, Kryptowallets und Akten der SEC offenzulegen. Was immer die SEC dort findet, darf sie im Zivilverfahren gegen Binance und CZ verwenden.

Offenbar hat Binance nicht damit gerechnet, dass die Behörde tatsächlich genau prüft, und wissen möchte, wo und wie die Einlagen jedes einzelnen US-Kunden verwahrt sind. Das ist Binance unangenehm. Am Dienstag hat sich Binance bei Gericht beschwert. Die Untersuchungen der SEC gingen zu weit und seien einzuschränken. Und weil CEO und CFO sowieso nichts wüssten, sollen sie bitte nicht mehr vorgeladen werden.

Das Bittrex-Verfahren hieß SEC v Bittrex, Bittrex Global et Shihara und wurde am US-Bundesbezirksgericht für das westlichen Washington unter dem Az 23-cv-580 geführt. Das Verfahren gegen Binance heißt SEC v Binance Holdings, Bam Trading Services, Bam Management US Holdings, et Changpeng Zhao und ist am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia unter dem Az. 23-cv-1599 anhängig.

(ds)