US-Regierung kritisiert Gesetzesentwurf zur Patentreform

Dem US-Wirtschaftsministerium missfällt vor allem eine Klausel, die Richtern enge Vorgaben zur Festsetzung von Schadensersatz bei Patentverletzungen macht, während die EFF ihr Projekt zur Jagd fauler gewerblicher Schutzansprüche gefährdet sieht.

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Das US-Wirtschaftsministerium plädiert für Änderungen am Gesetzesentwurf zur Novellierung des US-Patentwesens. In einem Brief (PDF-Datei) an die Mitglieder des Rechtsausschusses des US-Senats, dessen Votum zu dem Vorhaben nach wie vor aussteht, warnt die Behörde vor schweren Schäden für das System zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in den USA. Dieses sei momentan nicht nur das "beste in der Welt", begründen die Regierungsvertreter ihren skeptischen Ansatz gegenüber den Reformvorschlägen, sondern werde auch auf einen Wert von über 5 Billionen US-Dollar geschätzt. Besonderes Dorn im Auge ist dem Wirtschaftsministerium eine Klausel in dem Entwurf, die Richtern enge Vorgaben zur Festsetzung von Schadensersatz bei Patentverletzungen macht. Diese würde zu "weniger Kompensationen für viele Patenthalter führen". Zudem, geht die Besorgnis weiter, könnten damit Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte befördert werden.

Das bislang allein vom Repräsentantenhaus beschlossene Reformpapier sieht unter anderem vor, dass ein Richter Schadensersatz nur mehr auf der Basis des "spezifischen Beitrags" eines Patents zum Stand der Technik beziehungsweise zu bereits erfolgten industriellen Entwicklungen festsetzen darf. Dabei beruhigt das Wirtschaftsministerium auch nicht die Einschränkung, dass die Regelung nicht in jedem Fall greifen soll. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn ein Anspruchinhaber und Kläger zeigen kann, dass der spezifische Beitrag die Hauptbasis für die Marktnachfrage eines Produkts oder Verfahrens ist, das in seine Schutzrechte eingreift. Ferner müssen Patentinhaber laut dem Entwurf einem Gericht unter anderem einen "klaren und überzeugenden Nachweis" erbringen, dass ihre Erfindungen absichtlich kopiert worden sind, wenn sie einen dreifachen Schadensersatz geltend machen wollen.

Die US-Regierung ist laut der Eingaben dagegen der Ansicht, dass den Gerichten nicht derart strikte Vorgaben beim Abmessen von Ausgleichszahlungen gemacht werden sollten. Ein solches Gesetz könnte ihrer Meinung nach just in einer Zeit, in der man aktiv ausländische Handelspartnern zur Stärkung ihrer Systeme für Immaterialgüterrechte sowie zur besseren Durchsetzung derselben ermuntere, falsche Signale aussenden. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die USA selbst gleichzeitig Aspekte des gegenwärtigen Rechts, die vor der Verletzung geistigen Eigentums abschrecken sollen, aufweiche.

Auch andere Aspekte des Gesetzesentwurfs sieht das Wirtschaftsministerium kritisch. Dazu gehört der Plan, eine gesonderte einjährige Anfechtungszeit für neu vergebene gewerbliche Schutzrechte und die damit erhobenen Ansprüche einzuführen, bevor später während der gesamten Laufzeit eines Patents erneute Überprüfungen nur noch unter schärferen Bedingungen verlangt werden können. Bei beiden Einspruchfenstern hält es die US-Regierung noch für erforderlich, die spezifischen Verfahren und Anforderungskriterien klarer zu fassen. Dabei seien vor allem die Rechte der Patenthalter im Auge zu behalten.

Ebenfalls nicht glücklich mit den Vorschlägen zur Anfechtung von Patentansprüchen ist die Electronic Frontier Foundation (EFF). Der US-Bürgerrechtsorganisation gehen sie im Gegensatz der US-Regierung aber nicht weit genug. Speziell moniert die EFF, dass zivilgesellschaftliche Organisationen nur während des ersten einjährigen Fensters noch Einspruch gegen zweifelhafte gewerbliche Schutzrechte erheben könnten. Innerhalb dieser vergleichsweise kurzen Zeit würden sich in der Regel die eigentlichen Effekte eines Patents noch nicht herausstellen. Während des zweiten Einspruchsfenster wiederum könnte eine Neuüberprüfung nur noch ein Individuum oder eine Organisation beantragen, die durch einen zeitlich befristeten staatlichen Monopolanspruch wirtschaftlich geschädigt werde. Die Bürgerrechtler sehen damit ihr "Patent Busting Project" zur Jagd auf faule Patentansprüche in Gefahr, da ihnen selbst nach der Jahresfrist die Hände gebunden würden. (Stefan Krempl) / (jk)