USA: Ausdehnung des Patriot Act vorerst gescheitert

Die Mehrheit der Kongressabgeordneten möchte den Teil des Patriot Acts zur Überwachung von Geldbewegungen auf allgemeine Straftaten ausdehnen. Für das gewählte Schnellverfahren wären aber zwei Drittel der Abgeordneten erforderlich gewesen.

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Gebäude des US-Parlaments

Hauptgebäude des US-Parlaments in Washington, DC.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Der republikanische Abgeordnete Justin Amash schlug Alarm und verhinderte die Verabschiedung der Novelle.

Das Unterhaus des US-Parlaments möchte die Überwachung finanzieller Transaktionen deutlich ausdehnen. Der umstrittene PATRIOT Act sieht bereits jetzt Datenflüsse zwischen Behörden und Finanzdienstleistern vor, wenn der Verdacht der Geldwäsche oder des Terrorismus im Raum steht. Nun soll die Aufhebung des Datenschutzes auf Verdachtsfälle einer langen Liste alltäglicher Straftaten ausgedehnt werden. Der Schnelldurchlauf der Gesetzesnovelle ist allerdings gescheitert.

229 Kongressabgeordnete stimmten Montagabend für die Ausdehnung von Abschnitt 314 des Patriot Act, 177 dagegen. 27 Abgeordnete gaben keine Stimme ab. Die Novelle hätte aber einer Zweidrittelmehrheit bedurft, weil die Antragsteller ein Schnellverfahren gewählt hatten. Diese Methode umgeht die Diskussion im zuständigen Ausschuss und macht es unmöglich, Abänderungsanträge einzubringen. Sie wird regelmäßig zur Beschleunigung unstrittiger Beschlüsse genutzt.

Während die Republikaner mit deutlicher Mehrheit dafür stimmten (147 zu 86 bei 13 Abwesenden), gab es unter den Demokraten eine knappe Mehrheit dagegen (82 zu 91 bei 14 Abwesenden). Eine Gruppe von Abgeordneten hatte den Antrag (HR 5606) kritisiert. Nicht nur wegen des diskussionsfeindlichen Schnellverfahrens, sondern auch ob des Inhalts: Das "erlaubt der Regierung, Informationen über jeden Amerikaner einzuholen, ohne ordentliches Verfahren", warnte beispielsweise der Abgeordnete Justin Amash, ein Republikaner aus Michigan.

Auszug aus dem Bericht des US-Justizministeriums über den ausgebliebenen Erfolg von Abschnitt 215 des PATRIOT Gesetzes

(Bild: OIG Report, Auszug )

Als Antragsteller waren ein republikanischer Abgeordneter und eine demokratische Abgeordnete aufgetreten. Sie konzentrierten sich auf Abschnitt 314 des Patriot Act. Dieser Abschnitt erlaubt es Behörden, Finanzdienstleister aller Art zu informieren, wenn ein Kunde unter dem Verdacht der Geldwäsche oder des Terrorismus steht. Außerdem dürfen Finanzdienstleister unter einander Daten tauschen. Durch eine Verordnung des Finanzministeriums wurden diese Erlaubnisse auf den Kopf gestellt: Die Finanzdienstleisters sind gezwungen, den Behörden Meldung zu erstatten.

Die vorerst gescheiterte Novelle hätte dieses Regime auf Verdachtsfälle hinsichtlich einer ellenlangen Liste von Straftaten ausgedehnt. Die Einschränkung auf Terrorismus und Geldwäsche wäre entfallen. Beispielsweise hätten schon der Verdacht des Schmuggelns, der Verdacht des Transports gestohlener Autos zwischen US-Staaten oder der Verdacht der Unterschlagung von Gewerkschaftsbeiträgen ausgereicht. Die Liste ist auf mehrere Rechtsquellen verteilt: Umfasst ist der gesamte Absatz 7 von 18 USC §  1956, samt den darin erwähnten 18 USC § 1961 (1) und 21 USC § 848. Letzterer verweist wiederum auf das gesamte Kapitel 13 von 21 USC.

Nichts hindert die Antragsteller daran, ihren Antrag im ordentlichen Verfahren erneut einzubringen. Der enthielt außerdem Vorbereitungsarbeiten für eine Internationalisierung der Überwachung privater Transaktionen: Dem Finanzministerium sollte aufgetragen werden, Bericht über Risiken und Vorteile des Datenaustausches mit ausländischen Finanzdienstleistern zu erstatten. (ds)