Urheberabgabe für PCs und Drucker beschäftigt den EuGH

Im Streit zwischen Verwertungsgesellschaften und Computerherstellern um Urheberrechtsabgaben auf PC und Drucker für die Jahre 2001 bis 2007 hat der Bundesgerichtshof den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

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Der Streit um Urheberrechtsvergütungen zwischen Computerherstellern und der VG Wort wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof legte am Donnerstag dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Europäischen Richtlinien zum Urheberrecht vor. Die VG Wort, die als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von Autoren vertritt, verlangt Vergütungen für in Deutschland seit 2001 bis Ende 2007 vertriebene PCs und Drucker. Damit sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden (Az. I ZR 162/10 u. a.).

Der Streit betrifft nur die Jahre 2001 bis 2007. Seit einer Gesetzesänderung 2008 besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die für bestimmte Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden. Verwertungsgesellschaften und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) haben sich auf einen Vergütungssatz von 13,65 Euro für PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner geeinigt.

Der IT-Verband Bitkom begrüßte die BGH-Entscheidung in einer Mitteilung: "Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen", sagte Volker Smid vom Bitkom-Präsidium.

Für jeden 2001 bis 2007 in Deutschland verkauften PC habe die VG Wort 30 Euro Abgaben gefordert, pro Drucker sollten zwischen 10 und 300 Euro gezahlt werden, erläutert der Bitkom. Insgesamt sei es dabei allein bei Druckern um eine Summe von über 900 Millionen Euro gegangen. Ende 2007 hatte der BGH entschieden, dass Drucker alleine nicht geeignet sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner. Diese Geräte aber würden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt, erklärte der Bitkom.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die BGH-Urteile aufgehoben. Ausschlaggebend waren damals in erster Linie formale Gründe. Nun hat der BGH – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – geprüft, ob der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss – was nun geschehen wird. (anw)