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Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten festgezurrt

Matthias Parbel

Nach dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) hat nun auch der Bitkom eine vertragliche Einigung über die Höhe der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) erzielt.

Auf eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 10 Cent je USB-Stick und Speicherkarte hatten sich der Informationskreis AufnahmeMedien [1] (IM) – der rund 20 Hersteller und Importeure vertritt – und die Verwertungsgesellschaften schon im Mai vergangenen Jahres geeinigt. Zur Vertragsunterzeichnung kam es jedoch erst zum Jahreswechsel. Nach Einschätzung des IM zögerte die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ [2]) den Abschluss hinaus, um eine gesamtvertragliche Einigung auch in der Streitsache PC-Abgabe [3] anzustreben.

Der Tarifvertrag für die Urheberrechtsabgabe auf PCs sollte zwischen ZPÜ und dem Hauptverhandlungsführer auf Seiten der Industrie – dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom [4]) – eigentlich Ende 2009 unterzeichnet werden. Die Einigung scheiterte allerdings am Widerstand einer Mehrheit der Bitkom-Mitglieder. Eine kleine Gruppe von Herstellern preschte dann jedoch mit der Gründung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH [5]) vor und schloss einen Vertrag mit der ZPÜ [6]. Die Gegner der Vereinbarung formierten sich unterdessen im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco [7]) und vereitelten den Versuch der ZPÜ, die Einigung mit dem BCH als Grundlage für den Gesamttarif durchzusetzen. Aus Sicht der ZPÜ ist die PC-Abgabe damit aber lediglich aufgeschoben, nicht aufgehoben [8].

In puncto Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten sind sich ZPÜ und Bitkom inzwischen einig geworden – der Vertrag wurde kürzlich unterzeichnet und gilt zunächst für die Jahre 2010 und 2011. Hersteller und Importeure der Flash-Speicherprodukte hätten damit – zumindest für 24 Monate – die notwendige Planungssicherheit, erklärte der Bitkom. Ebenso wie die im Informationskreis AufnahmeMedien organisierten Anbieter gilt auch für Bitkom-Mitglieder ein reduzierter Abgabesatz von 8 Cent je Produkt.

Der IT-Branchenverband hält unterdessen an seiner grundlegenden Forderung nach einer Reform des Urheberrechts fest: Pauschale Abgaben seien im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel. Durch die jetzt getroffene Vereinbarung dürften den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst allein für USB-Sticks und Speicherkarten Einnahmen in Höhe von gut 5 Millionen Euro zufließen, schätzen Bitkom und IM. Dazu müssten hierzulande jährlich mindestens 50 Millionen Stück der Flash-Produkte verkauft werden. Die im Rahmen des CEMIX von gfu, BVT und GfK für den deutschen Consumer-Markt veröffentlichten Zahlen weisen für 2009 einen Absatz von circa 35 Millionen "Memory Cards" und USB-Sticks aus. (map [9])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-979708

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.informationskreis.com
[2] http://www.gema.de/zpue
[3] https://www.heise.de/news/Streitsache-Urheberrechtsabgabe-auf-PCs-905920.html
[4] http://www.bitkom.org
[5] http://www.bch-verband.de/
[6] https://www.heise.de/news/ZPUe-und-Teile-der-IT-Branche-einigen-sich-auf-Urheberrechtsabgabe-fuer-PCs-Update-902485.html
[7] http://www.zitco-verband.de/
[8] https://www.heise.de/news/ZPUe-Urheberrechtsabgabe-auf-PCs-nur-aufgeschoben-nicht-aufgehoben-940542.html
[9] mailto:map@ix.de