Urlaub für die Bildung

In 12 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. Der Rechtsanspruch ist Geld wert.

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Von
  • Marzena Sicking

Arbeitnehmer, die sich fortbilden wollen, müssen das nicht zwingend in ihrer Freizeit tun, sondern können den Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Wenn dieser schon das Seminar nicht zahlen will, so muss er seinem Mitarbeiter doch zumindest bis zu fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr gewähren. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer kann den Schwerpunkt der Fortbildung selbst setzen. Während der Freistellung für die berufliche Weiterbildung muss das Gehalt weiterfließen.

Aber Vorsicht: Um in den Genuss dieses Vorteils zu kommen, müssen Arbeitnehmer einiges beachten. Die erste Frage ist, ob sie überhaupt Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Denn der besteht leider nicht in allen Bundesländern. Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen gehen leer aus. Denn ein Bundesgesetz dazu wurde nie erlassen, so wurden in 12 Bundesländern ersatzweise entsprechende Landesgesetze verabschiedet. In den restlichen Bundesländern haben die Arbeitnehmer derzeit noch keinen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Auch Azubis müssen sich gedulden: Die Inanspruchnahme ist in der Regel erst nach den Lehrjahren möglich.

Eine weitere Falle ist die Anerkennung des Seminars. Denn nicht jede Fortbildung ist dazu geeignet, den Anspruch durchzusetzen. Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn das gewünschte Seminar auch entsprechend anerkannt ist. Auch hier kann es in den einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. Einen Überblick über anerkannte Seminare finden Sie unter www.bildungsurlaub.de. Allerdings basiert die Datenbank auf Angaben der Seminarveranstalter, der Interessent sollte also gezielt nachfragen und sich die Anerkennung für sein Bundesland vor der Buchung schriftlich bestätigen lassen.

Wer Bildungsurlaub beantragen will, muss zunächst nach einem passenden Seminar suchen. Denn der Arbeitgeber wird den Bildungsurlaub erst genehmigen, wenn tatsächlich eine konkrete Fortbildung für diesen Zeitraum geplant ist. Diese sollte thematisch außerdem mit der aktuellen Arbeit zu tun haben, sonst kann der Arbeitgeber die Bewilligung unter Umständen verweigern. Wer den Bildungsurlaub beispielsweise dazu nutzen möchte, branchenfremde Fertigkeiten zu erlernen, wird in der Regel leer ausgehen. Ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber muss nachweislich vorhanden sein.

Genau wie bei einem normalen Urlaub muss der Arbeitgeber außerdem die Chance haben, die Abwesenheit des Arbeitnehmers planen und anderweitig auffangen zu können. Die spontane Teilnahme an einem Seminar wird also kaum möglich sein. Auch wenn zu bestimmten Zeiten Urlaubssperren im Betrieb üblich sind, können diese nicht mit dem Antrag auf einen Bildungsurlaub ausgehebelt werden. Ist die Präsenz des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend erforderlich, kann der Arbeitgeber die Fortbildung ebenfalls ablehnen. Wer seinen Anspruch rechtzeitig anmeldet und sich ein Thema sucht, von dem auch der Arbeitgeber profitiert, wird in der Regel aber keine Probleme mit der Genehmigung haben. Die Kosten für das jeweilige Seminar muss er allerdings auf jeden Fall selber tragen. ()