Urteil: Telekom muss ihr Ortsnetz Wettbewerbern öffnen [Update]

Die Deutsche Telekom darf ihren Wettbewerbern den Zugang zu ihrem Ortsnetz nicht verwehren.

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  • dpa

Die Telekom hat den Streit mit ihren Wettbewerbern um den Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen endgültig verloren. Danach muss der Bonner Konzern auch so genannten Resellern ein Angebot für Telefonanschlüsse im Ortsnetz unterbreiten. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Mittwochabend ist der Wettbewerb nicht auf Anbieter mit eigenen Netzstrukturen beschränkt, sondern schließt auch die Wiederverkäufer ein (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 20.02 vom 3. 12. 2003).

Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Streit der Telekom mit dem Konkurrenten debitel. Das Stuttgarter Unternehmen wollte als Reseller Endkundenanschlüsse sowie Verbindungsminuten für Orts- und Cityverbindungen einschließlich Datendienstleitungen erwerben. Sie sollten auf eigene Rechnung selbst vermarktet werden. Eine Einigung kam jedoch nicht zu Stande.

Nach dem Urteil hat der größte europäische Telekommunikationskonzern keine Chance mehr, auf gerichtlichem Wege den Wiederverkäufern den Marktzugang zu verwehren. "Wir werden allen Wettbewerbern, die entsprechende Angebote wünschen, solche auch unterbreiten", sagte ein Telekom-Sprecher. Bereits am vergangenen Montag hatte die Festnetztochter T-Com den Konkurrenten Tele2 und Arcor entsprechende Angebote gemacht.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verlangte von der Telekom, "den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung abzustellen" und debitel ein akzeptables Angebot zu machen. Im Juni 2002 war der Konzern mit seiner Klage gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Laut Telekommunikationsgesetz habe die Telekom als beherrschendes Unternehmen debitel den Zugang zu wesentlichen Leistungen zu ermöglichen, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes. Ein Sprecher der debitel begrüßte die Entscheidung. Sie sei für alle Marktteilnehmer gut und schaffe Klarheit. Auch wenn debitel nicht aktiv im Ortsnetz aktiv sei, bestehe weiterhin Interesse an Produkten der Deutschen Telekom.

Das Bonner Unternehmen sieht in dem Wiederverkauf indes einen Hemmschuh für Investitionen in Netzinfrastrukturen. "Wir sind im Prinzip gezwungen, Innovationen einfach weiter zu leiten", kritisiert der Leiter der Regulierungsabteilung der Telekom, Frank Schmidt, die Vorgaben des Regulierers. Mit der Stärkung des Resale will die Regulierungsbehörde den Verbrauchern noch mehr Wechselmöglichkeiten eröffnen und damit den Wettbewerb fördern. Neben dem Resale haben die Wettbewerber der Telekom noch andere Möglichkeiten im Ortsnetz aktiv zu werden. Seit April dieses Jahres können die Verbraucher über Call-by-Call ihre Telefongesellschaft im Ortsnetz frei auswählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Leitungen der Telekom zum Endkunden direkt anzumieten. (dpa) / ()