Vergessenwerden: 24.000 Löschanträge bei Google stammten 2022 aus Deutschland​

Franzosen und Deutsche fordern ihr Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen am häufigsten ein. Die Zahlen sind nach der Corona-Pandemie etwas rückläufig.​

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Die Eingabemaske der Google-Suchmaschine

Eine Suchmaschine.

(Bild: Bild erstellt mit KI in Bing Designer durch heise online / dmk)

Lesezeit: 3 Min.

2022 erhielten Google und Microsoft über 155.000 Anforderungen rund um das Recht auf Vergessenwerden, das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbrieft ist. Dabei gingen die meisten Anfragen mit 147.000 (96 Prozent) an Google. Die Gesamtzahl ist 2022 im Vergleich zu 2021 um 16 Prozent zurückgegangen, was das erste Minus seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 darstellt. Microsoft verzeichnete für seine Suchmaschine Bing aber einen leichten Anstieg der Löschanträge von 7700 auf 8200. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichen Studie des IT-Sicherheitsunternehmen Surfshark hervor, das dafür die Transparenzberichte der beiden Suchmaschinenbetreiber für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Großbritannien und der Schweiz auswertete. Beide Staaten haben vergleichbare Rechtsansprüche.

Auf Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich entfielen laut der Analyse 2022 über 50 Prozent aller Anträge zum Recht auf Vergessenwerden. Franzosen reichten mit insgesamt 43.000 die meisten Ersuchen ein (rund 25 Prozent). Allerdings war die Gesamtzahl der französischen Anfragen um 12 Prozent niedriger als 2021. Deutschland und das Vereinigte Königreich belegten mit 24.166 beziehungsweise rund 16.000 Anfragen den 2. und 3. Platz, was einem Rückgang von 24 bzw. 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Italien und Spanien belegten den 4. und 5. Rang. Rechnet man die Zahl der Anfragen auf die Bevölkerung um, lagen Schweden und Frankreich mit 7 Löschanträgen pro 10.000 Einwohner an der Spitze der Liste.

Das Recht auf Vergessenwerden ermöglicht es Einzelpersonen, die Löschung namensbezogener Informationen von den Ergebnisseiten europäischer Suchmaschinen zu beantragen. Dabei geht es der Untersuchung zufolge um eine breite Palette von Angaben, die von beruflichen Daten bis zu Verbindungen mit kriminellen Aktivitäten reichen. Die 155.000 Anfragen bezogen sich den Forschern zufolge auf etwa 600.000 URLs, von denen die beiden großen Betreiber 56 beziehungsweise 50 Prozent heruntergenommen hätten. Als Begründung dafür, die angeforderten Links nicht aus den Suchmaschinen zu entfernen, gaben die Betreiber etwa technische Probleme sowie ein starkes öffentliches Interesse und das Recht an, online auf die Informationen zuzugreifen. Politische Inhalte bleiben am häufigsten in den Trefferlisten.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014 entfernte allein Google der Studie zufolge sechs Milliarden URLs aufgrund von Löschanträgen. Soziale Netzwerke waren demnach das häufigste Ziel solcher Ersuchen, wobei Inhalte auf Facebook besonders umstritten waren. 129.000 Links auf die Meta-Tochter sollten nicht mehr angezeigt werden; zwei Fünftel der Anforderungen kam Google hier nach. Auf zweit- beziehungsweise dritthäufigsten betrafen die Anfragen Beiträge auf X und YouTube. Die Daten zeigen für Surfshark, dass sich das Interesse am Recht auf Vergessenwerden in den vergangenen Jahren auf vergleichsweise hohem Niveau eingependelt habe. Da während der Pandemie viele alltägliche Dinge in den Cyberraum verlagert worden seien, hätten sich Nutzer damals offenbar zu einer bewussteren "digitalen Hygiene" ermutigt gesehen und mehr auf ihre Online-Privatsphäre geachtet.

(mki)