Verwertungsgesellschaften sehen sich durch das EU-Parlament gestärkt

Das Europäische Parlament sieht in den Verwertungsgesellschaften kein "Wettbewerbsproblem"; DRM-Techniken könnten zudem momentan noch nicht die Pauschalvergütungen ersetzen.

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Das Europäische Parlament meint, Verwertungsgesellschaften erfüllten "Aufgaben im öffentlichen Interesse sowie im Interesse der Rechteinhaber und ebenso der Nutzer". Es hat zudem in einer Entschließung festgestellt, dass Verwertungsgesellschaften "dem Grundsatz nach kein Wettbewerbsproblem darstellen". Sie bedürften einer staatlichen Regulierung, wie es in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschehe. Das hat das Parlament auf Initiative der österreichischen Grünen-Abgeordneten Mercedes Echerer einstimmig beschlossen.

In der Entschließung des EU-Parlaments heißt es weiter, die Einführung von DRM-Systemen können zu mehr "individuell zuzuordnenden Einnahmen" führen. Sie könne aber vorläufig nicht automatisch die kollektive Vergütung für private Vervielfältigung ersetzen. Ein großer Teil des Tätigkeitsbereiches der Verwertungsgesellschaften könne nicht durch die DRM (Digital Rights Management) ersetzt werden. Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, meint, "das Europäische Parlament hat mit dieser Entschließung die Interessen der Nutzer auf einfachen und finanziell überschaubaren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für private Zwecke gewahrt und gleichzeitig die legitimen Ansprüche der Urheber gestärkt". (anw)