Virologe Streeck setzt durch: Facebook muss Fake-Anzeigen löschen und stoppen

Das Landgericht Bonn hat per Eilverfahren entschieden, dass der Virologe Streeck durch falsche Reklame mit ihm auf Facebook in seinen Rechten verletzt wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Virologe Hendrik Streeck

Hendrik Streeck

(Bild: Frank Burkhardt)

Lesezeit: 2 Min.

Der Virologe Hendrik Streeck, der mit der Corona-Pandemie einem größeren Publikum bekannt wurde, hat einen juristischen Sieg im Kampf gegen Fake-Anzeigen errungen. Das Landgericht Bonn hat in einem Eilverfahren dem Facebook-Mutterkonzern Meta aufgetragen, unautorisierte Reklame mit Namen oder Konterfei des Mediziners auf entsprechenden Hinweis hin zu löschen. Das US-Unternehmen muss zudem proaktiv dafür sorgen, dass weitere Anzeigen gleicher Art erst gar nicht auf der Plattform veröffentlicht werden. Streeck hatte sich durch einschlägige Werbung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen, was die Richter genauso einschätzten.

Über einen entsprechenden Beschluss (Az.: 9 O 130/23) berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Streeck musste demnach etwa als Werbefigur für Produkte gegen Diabetes oder als Ratgeber für den Umgang mit Harninkontinenz herhalten. Teils sei sogar der Eindruck erweckt worden, der Universitätsforscher leide selbst an mancher Beschwerde. Anzeigen, die Nutzer mit betrügerischen Hinweisen auf Prominente auf andere Webseiten locken und dort selbst Werbeumsätze generieren sollen, sind auf Meta-Plattformen nach den Richtlinien des Konzerns nicht erlaubt. Eigentlich soll eine "hauptsächlich automatisiert" erfolgende Kontrolle verhindern, dass solche Reklame auf Facebook oder Instagram erscheint.

Streeck konnte nun eine einstweilige Verfügung gegen Meta durchsetzen. Seine Anwälte warfen dem Konzern in dem Unterlassungsantrag dem Bericht nach vor, auch nach mehreren Hinweisen nichts gegen die anhaltende Veröffentlichung der Anzeigen getan zu haben. Dabei sei dies technisch möglich. Ferner sei Streeck in besonderem Maße betroffen, da es ihm als Arzt berufsrechtlich untersagt ist, für medizinische Produkte zu werben. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Ob Meta Einspruch einlegen werde, wollte der Konzern der FAZ noch nicht verraten. Für Streecks Kanzlei steht aber bereits fest: "Meta muss seinen Umgang mit Werbeanzeigen offenbar grundlegend ändern."

(mack)