Vorwurf aus Italien: ChatGPT verstößt gegen Datenschutzregeln

Italien wirft OpenAI erneut vor, sich nicht ausreichend um den Datenschutz zu kümmern. Der AI Act wackelt unterdessen gewaltig.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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OpenAI muss in Italien binnen der kommenden 30 Tage Stellung beziehen, sonst droht unter anderem eine erneute Blockade des Dienstes. Es geht um den Vorwurf, sich nicht ausreichend an die DSGVO zu halten. Die Datenschutzaufsicht Garante meint, der Umgang ChatGPTs mit den Nutzerdaten verstoße gegen europäisches Recht.

Der aktuellen Entscheidung war eine monatelange Untersuchung vorausgegangen. Bereits kurz nach Erscheinen des Chatbots hatte Italien den Zugang aus Datenschutzgründen sperren lassen. Daraufhin hatte OpenAI Maßnahmen angekündigt und erläutert, mit denen es den Aufforderungen zum Datenschutz nachkommen wollte. Zunächst durften die Menschen in Italien den Dienst zwar wieder nutzen, nun zeigt sich aber, die Untersuchungen sind nicht zur Zufriedenheit der Behörde ausgegangen.

Was die Garante OpenAI konkret vorwirft, ist allerdings nicht bekannt; es heißt, es hänge an einem einzelnen Streitpunkt. Bei der ersten Sperrung ging es um die Erlaubnis, ob OpenAI Nutzerdaten sammeln und auswerten darf, die über den Chatbot zu ihnen gelangen. Auch die "Halluzinationen" des Systems sollen von der Behörde als potenziell gefährlich eingestuft worden sein. Zudem stand die Frage im Raum, ob Kinder ChatGPT nutzen dürfen beziehungsweise ausreichend davor geschützt werden.

Klar ist, dass sie OpenAI eine 30-Tage-Frist auferlegt haben. Zudem soll es um einen Verstoß gehen, die mit einer Strafe in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes von OpenAI geahndet werden könnte. Mit einem solchen Urteil einhergehen könnte die Auflage, dass OpenAI ändern muss, wie ChatGPT grundsätzlich funktioniert, schreibt TechCrunch. Die Machbarkeit ist fraglich.

Von dem Streit unabhängig sind Fragen zum Urheberrecht beim Training der KI-Modelle. Auch da gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen, allerdings etwa auch in den USA, wo die New York Times OpenAI vorwirft, Inhalte unerlaubterweise genutzt zu haben.

Für OpenAI sicherlich auch eher ungemütlich, mehrere Wettbewerbsbehörden prüfen, ob die Investitionen durch Microsoft nicht eher einer Übernahme gleichkommen.

An diesem Freitag soll der AI Act, also die KI-Verordnung der EU, in der endgültigen Fassung von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Italien droht mit Deutschland und Frankreich das Vorhaben noch zu kippen. Dann müsste der gesamte Gesetzestext neu ausgehandelt werden – unter einer nach der Europawahl neu organisierten Regierung.

(emw)