Wann sind Links strafbar?

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres Angela Marquardt von der PDS wegen eines Links von ihrer Homepage auf die Zeitschrift Radikal freigesprochen wurde, kam es jetzt bei einer Web-Page aus dem rechten Lager zu einer ähnlichen Beschuldigung.

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Von
  • Florian Rötzer

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres Angela Marquardt von der PDS wegen eines Links von ihrer Homepage auf die Zeitschrift Radikal freigesprochen wurde, kam es jetzt bei einer Web-Page aus dem rechten Lager zu einer ähnlichen Beschuldigung. Bei dem Herausgeber der rechten Publikation fand am 27.11. eine Hausdurchsuchung statt, weil hier ein Link zu einer weiteren amerikanischen Homepage von weißen Rassisten zu finden war, auf der man in Deutschland strafrechtlich relevantes Material in Form von verbotenen Zeichen finden konnte - und noch immer kann. Jede Suchmaschine bietet aber denselben Link an. Die Frage ist, ob der Link unter Kenntnis des hierzulande verbotenen Materials gelegt wurde und ob, aber auch wie oft man externe Links überprüfen muß, weil sich die Inhalte auf den anderen Web-Sites schnell verändern können. Unabhängig von der politischen "Gesinnung" geht es hierbei einmal wieder um die noch ungeklärte Frage, wieweit man für externe Links strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Ausführlicher in Telepolis: Wann sind Links strafbar? (fr)