Widerstand im Bundesrat gegen Entschädigung für TK-Überwachung

Drei Ausschüsse des Ländergremiums wollen das Gesetz zur Neuordnung der Kostenerstattung für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung nicht passieren lassen, da ihnen die Ausgleichszahlungen zu hoch erscheinen.

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Vertreter der Länder können sich nicht mit dem vom Bundestag im Dezember verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Kostenerstattung von Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung für Provider anfreunden. So empfehlen (PDF-Datei) der federführende Rechtsausschuss, der Finanz- sowie der Innenausschuss des Bundesrats den Länderchefs, das Vorhaben in der Plenarsitzung am Freitag kommender Woche nicht passieren zu lassen. Vielmehr sollen sie den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen. Ziel des angestrebten Schlichtungsverfahrens soll es sein, die Höhe der den Telekommunikationsunternehmen zustehenden Entschädigungen für Personal- und Leitungskosten deutlich abzusenken. Allein der Wirtschaftsausschuss hat keine Einwände gegen das Gesetz.

Konkret wollen die Kritiker in den Ländern etwa für die Umsetzung einer Anordnung zum Abhören von Telefonaten oder das Aufzeichnen von E-Mails statt 100 Euro pro Anschluss nur 83 Euro zahlen. Eine einfache Auskunft über Verbindungs- oder Standortdaten, wie sie die Anbieter gemäß der Neuregelung der TK-Überwachung sechs Monate verdachtsunabhängig auf Vorrat speichern müssen, setzen die Ausschüsse mit 20 statt 30 Euro an. Die besonders aufwendige Beauskunftung über eine große, Entfernungspunkte zwischen 25 und 45 Kilometer umfassende Fläche erscheint ihnen nur 765 statt 1100 Euro wert.

Zur Begründung schreiben die Ausschüsse, dass es zwar nicht in Zweifel zu ziehen sei, dass TK-Firmen für ihre Hilfssheriffsleistungen "angemessen zu entschädigen sind". Dabei sei neben den tatsächlich entstehenden Kosten aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Provider ähnlich wie Zeugen und Sachverständige die Strafverfolgung und die Justiz unterstützen müssten. Die Betroffenen müssten daher "einen gewissen Abschlag gegenüber den üblichen Marktpreisen hinnehmen".

Für die eigenen aufgestellten Entschädigungssätze legen die Vorschläge so folgende Überlegungen zugrunde: Soweit die Unternehmen Auskünfte einfach aus "vorhandenem Datenmaterial erteilen" können, seien Erstattungen allein so zu kalkulieren, dass die Aufwendungen für den Einsatz eines Arbeitnehmers wie bei sonstigen vernommenen Dritten mit 17 Euro je Stunde entsprechend der allgemeinen Entschädigungsregeln vergütet würden. Bei darüber hinausgehenden Tätigkeiten müssten die Personalkosten in tatsächlicher Höhe einbezogen werden. Bei den erforderlichen Zeiten sei zur Abgeltung von Mehraufwand durch Rückfragen oder Übermittlungsprobleme bei einer Routinemaßnahme ein Aufschlag von etwa 25 Prozent hinzuzurechnen.

Korrekturbedarf sehen die Rechts-, Innen- und Finanzpolitiker zudem bei den Leitungskosten, die den TK-Firmen derzeit in tatsächlicher Höhe erstattet würden. Der vorgeschlagene monatliche Abrechnungszeitraum führe hier zu "erheblichen Mehrkosten bei den Ländern". Im Gegensatz dazu habe "die in den letzten Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und von Auskunftsersuchen über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten" in diesem Bereich aber nicht "Mehrkosten pro Maßnahme bei den Unternehmen" nach sich gezogen. Die vorgesehene Pauschale solle daher nur dann für einen vollen Monat gezahlt werden, wenn die Leitung an mehr als 15 Tagen genutzt worden sei. Brancheverbände beklagen dagegen, dass die vom Bundestag beschlossenen Sätze längst nicht alle Ausgaben der Unternehmen abdecken und unbefriedigend seien. Vor allem fehle es an einer Entschädigung von Anschaffungskosten für neu zu errichtende Überwachungsinfrastrukturen. (Stefan Krempl) (jk)