Windenergie an Land: Bundesregierung beschließt Flächenauflagen für Bundesländer

Je nachdem, wie umtost ein Bundesland in Deutschland ist, muss es 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

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Windräder in der Hemelinger Marsch in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem der Ausbau der Windkraft in Deutschland an Land deutlich beschleunigt werden soll. Darin ist vorgesehen, dass die Bundesländer künftig deutlich mehr Flächen für die Windkraft bereitstellen als bisher. Das werde für viele Menschen eine Zumutung sein, räumte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sein, es sei aber notwendig. Das Gesetz geht nun an den Bundestag.

Das "Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land" verpflichtet die Bundesländer, bis Ende des Jahres 2032 je nach Umtosung ihrer Gegenden einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie bereitzustellen. Niedersachsen und Hessen beispielsweise 2,2 Prozent, Bayern und das Saarland 1,8 Prozent. Die Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Das Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 Prozent für Ende 2026 vor.

Die Bundesländer dürfen den Mindestabstand zu Windkraftanlagen weiter selbst regeln. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Regeln außer Kraft gesetzt werden, wenn die Länder ihre Flächenziele nicht erreichen. Der Bundestag hatte vor zwei Jahren einen Mindestabstand von 1000 Meter zu Wohngebäuden beschlossen. Bayern hat bisher beispielsweise noch eine "10H-Regelung", also einen Mindestabstand von 2000 Meter, Ministerpräsident Markus Söder kündigte aber bereits an, die Regel aufzuweichen.

Das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) hatte unter Berücksichtigung von "Konfliktrisikoklassen" errechnet, dass 5,6 Prozent der Fläche der Bundesrepublik mit Windkraftanlagen bebaut werden könnten. Die Bundesregierung hat sich 2 Prozent zum Ziel gesetzt, damit könnten 200 Gigawatt Windenergie aufgebaut werden. Momentan sind knapp 57 Gigawatt an Land und etwa 8 Gigawatt auf See installiert.

Der Gesetzentwurf (PDF) sieht weiter vor, die Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem Windenergieanlagen künftig in dafür eigens ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Dafür müssen die Länder aber die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Verfehlen sie diese aber, lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind.

Im Bundesnaturschutzgesetz soll rechtlich sichergestellt werden, dass in die Suche nach Flächen für Windkraftanlagen auch Landschaftsschutzgebiete einbezogen werden können. Gleichzeitig sollen Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert werden. Auch soll die artenschutzrechtliche Prüfung auf bundeseinheitliche Standards gesetzt und eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten festgelegt werden. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.

Das Bundesamt soll nationale Artenhilfsprogramme aufstellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Diese Programme sollen von Anlagenbetreibern mitfinanziert werden. Damit die Ausnahmegenehmigungen leichter erteilt werden können, soll klargestellt werden, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

(anw)