X gegen Kalifornien: Richter setzt Social-Media-Gesetz nicht aus

Im Verfahren gegen den Staat Kalifornien musste Elon Musks X Corp eine Schlappe hinnehmen. Das strittige Social Media-Gesetz bleibt in Kraft.

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(Bild: Angga Budhiyanto/Shutterstock.com)

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Bei seiner Klage gegen ein Social-Media-Gesetz des US-Bundesstaats Kalifornien hat X (ehemals Twitter) einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Bundesgericht in Sacramento hat am Donnerstag einen Antrag von X abgewiesen, die Anwendung des Gesetzes vorläufig auszusetzen. Das Verfahren läuft jedoch weiter und wird voraussichtlich im Februar fortgesetzt.

X hatte im September 2023 Klage gegen Justizminister Robert Bonta als Vertreter der Staatsregierung Kaliforniens eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das ein Jahr zuvor in Kraft getretene Gesetz für Transparenz bei der Moderation von Social-Media-Plattformen (X Corp v. Robert A. Bonta, Eastern District of California, 2:23-cv-01939).

Das Gesetz "AB-587" verpflichtet Anbieter von Social-Media-Plattformen, dem Justizministerium zweimal im Jahr über ihre Nutzungsbedingungen und etwaige Änderungen sowie deren Durchsetzung Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus sollen die Unternehmen darlegen, ob und wie ihre Nutzungsbedingungen bestimmte Verstöße definieren und wie sie gegen diese vorgehen.

Dafür enthält der Gesetzestext eine Liste von Kategorien möglicher Verstöße, die der Gesetzgeber aber nicht als abschließend verstanden wissen will: Hassrede, Extremismus, Desinformation, Belästigung sowie politische Einmischung aus dem Ausland.

Laut Klageschrift sieht X darin eine unzulässige Einflussnahme des Staates auf die öffentliche Meinungsbildung und einen Verstoß gegen die Verfassungen Kalifornien und der Vereinigten Staaten. Der Staat übe mit dem Gesetz Druck auf Unternehmen aus, der Regierung nicht genehme Meinungen zu unterdrücken.

Während das Verfahren in der Hauptsache noch nicht geklärt ist, ließ sich der zuständige Bundesrichter von X nicht überzeugen, das Gesetz per einstweiliger Verfügung zunächst außer Kraft zu setzen.

"Während diese Berichtspflicht den Social-Media-Unternehmen offensichtlich eine schwere Compliance-Last auferlegt, sind diese Anforderungen nicht ersichtlich unberechtigt oder eine übermäßige Belastung", heißt es in der Entscheidung von Richter William B. Shubb.

Auch das Argument, das Gesetz erlege den Unternehmen mit der Überwachung der genannten Kategorien eine übermäßige Last auf, lässt Shubb nicht gelten. Das Gesetz zwinge die Unternehmen nicht dazu, diese Kategorien zu übernehmen.

Seit der Übernahme durch Elon Musk, der sich als überzeugter Befürworter der Meinungsfreiheit gibt, ist das ehemalige Twitter wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Einige Nutzergruppen wandern ebenso ab wie offenbar Werbekunden. Das liegt auch am streitbaren Charakter des Firmeninhabers, dessen mitunter erratischer Führungsstil und öffentliche Auftritte es der CEO Linda Yaccarino nicht leichter machen, den Laden zu führen.

(vbr)