Zur Live-Übertragung vorgesehene Anhörung in Filesharing-Prozess verschoben [Update]

Die zur Live-Übertragung vorgesehene Anhörung in einem Filesharing-Verfahren gegen einen Studenten aus Boston ist um einen Monat verschoben worden. Die klagende US-Musikindustrie hatte zuvor versucht, die Übertragung in letzter Minute zu verhindern.

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Die zur Live-Übertragung per Internet-Stream vorgesehene Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen den US-amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum wird verschoben. Die Vorsitzende Richterin Nancy Gertner gab einem entsprechenden Antrag der klagenden US-Musikindustrie am gestrigen Dienstagabend statt. Die ursprünglich für den morgigen Donnerstag angesetzte Anhörung wird um einen Monat auf den 24. Februar verschoben. Damit soll die von den Klägern eingeschaltete Berufungsinstanz genug Zeit erhalten, über den Verfügungsantrag gegen die zuvor von Richterin Gertner angeordnete Live-Übertragung der Anhörung ins Internet zu entscheiden.

Die Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (RIAA) hatten am vergangenen Freitag das Berufungsgericht angerufen, um die Live-Übertragung noch zu verhindern, und gleichzeitig einen Aufschub für die Anhörung beantragt. Tenenbaums Verteidigung um Harvard-Professor Charles Nesson hatte diesem Antrag nicht widersprochen. Richterin Gertner gab dem Antrag nun teilweise statt. So erhält die RIAA nicht den gewünschten unbegrenzten Aufschub, sondern nur einen Monat. Das sei angemessen und auch zulässig, zumal die Anhörung selbst keinerlei Dringlichkeit habe, begründet Gertner ihre Entscheidung (PDF-Datei).

Gegenüber Vorschlägen der Kläger zur Änderung der Vorgehensweise – etwa eine parallele Übertragung auch auf die Website der RIAA – zeigt sich Gertner offen. In dem Disput geht es nach Ansicht der Richterin weniger um die grundsätzliche Frage, ob es eine Live-Übertragung geben darf, sondern wie und auf welche Websites die Sitzung übertragen wird.

Update:

Das in dieser Angelegenheit angerufene Berufungsgericht hat inzwischen den Antrag der RIAA angenommen und mit Anordnung vom späten Mittwochabend um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Eingaben müssen bis zum 29. Januar eingehen, für eventuelle Gegenargumente setzte das Gericht eine Frist bis zum zweiten Februar. Anschließend will die Berufungskammer entscheiden, ob es eine mündliche Verhandlung geben wird.

Siehe dazu auch:

(vbr)