#dontsendit: BKA warnt Kinder und Jugendliche vorm Teilen von Nacktbildern​

Wenn Kinder und Jugendliche selbstgefertigte Nacktaufnahmen versenden, weiterleiten oder besitzen, kann dies eine Straftat darstellen, gibt das BKA zu bedenken.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 65 Kommentare lesen
Kampagnenfoto von Dontsendit

(Bild: BKA)

Lesezeit: 4 Min.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am Dienstag die Präventionskampagne #dontsendit gestartet. Es will damit Kinder und Jugendliche sensibilisieren, keine selbstgefertigten kinder- oder jugendpornografischen Bilder zu verschicken. "Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu. "Viele Kinder und Jugendliche sind sich nicht bewusst, welche Gefahren hiermit einhergehen. Nicht selten machen sie Nacktfotos oder Videos von sich und versenden diese in Chats." Seit Jahren stiegen die Fallzahlen bei der Verbreitung solcher Bilder durch Kinder und Jugendliche selbst. Diese Entwicklung gelte es, zu stoppen.

Gerade für junge Menschen gehöre der Umgang mit WhatsApp, Snapchat, Instagram & Co. selbstverständlich zum Alltag, schreibt das BKA auf der Kampagnenseite, auf der sich neben Informationen und Empfehlungen auch ein Video befindet. "Sie flirten, pflegen ihre Beziehung oder stellen sich selbst und ihren Alltag über soziale Medien oder Messenger-Dienste dar." Doch wenn Kinder und Jugendliche selbstgefertigte Nacktaufnahmen versendeten, weiterleiteten oder besäßen könne dies eine Straftat darstellen. Das Phänomen der sogenannten Selbstfilmer spiele im kinder- und jugendpornografischen Deliktsbereich eine beachtliche Rolle: 17.549 von insgesamt 42.517 Tatverdächtigen seien unter 18 Jahre alt – also 41,3 Prozent. Dabei seien auch Aufnahmen von "ganz oder teilweise unbekleideten" Minderjährigen als "sexuell aufreizend" einzustufen, "wenn aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters eine Stimulierungstendenz hervorgerufen wird".

Hintergrund ist eine massive Verschärfung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch (StGB), den die schwarz-rote Koalition 2021 noch durch den Bundestag boxte. Anliegen der Reform war es, auch die mittelbare Förderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern schärfer zu sanktionieren. Der Gesetzgeber stufte dazu nahezu alle in der Vorschrift enthaltenen Varianten zu einem Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hoch. Ermittler haben damit im Unterschied zu minderschweren Vergehen keine Wahl mehr: Sie müssen in der Regel jeden noch so kleinen Fall vor Gericht bringen.

Wenn Kinder, also Personen unter 14 Jahren, Nacktbilder oder -videos von sich anfertigen, handelt es sich um "kinderpornografische Inhalte", klärt das BKA nun auf. "Wer solche Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß Paragraf 184b StGB strafbar". Personen seien ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig, sodass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten. Kinder selbst blieben dagegen straflos. Personen, die unter 18 und mindestens 14 Jahre alt sind, stellten durch selbstgefertigte Nacktaufnahmen "jugendpornografische Inhalte" her. Dies sei nur dann nicht strafbar, wenn solche Bilder oder Videos mit Einwilligung der oder des Dargestellten gefertigt würden und "innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden" ("Sexting"). Andernfalls reichten die Sanktionen meist von einer Geldstrafe bis – im schlimmsten Fall – zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren.

Mittlerweile zeigen sich die negativen Auswirkungen des überarbeiteten Paragrafen 184b StGB zunehmend in der Praxis. Die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) etwa verwies schon vor Monaten darauf, dass so etwa auch ein nicht rechtzeitiges Löschen eines ungewollt empfangenen Bildes mit einem Missbrauchsinhalt etwa in einer WhatsApp-Gruppe oder das Speichern einer solchen Aufnahme durch Aufsichtspersonen wie Eltern, Lehrer oder Betreuer erfasst würden. Die Justizministerkonferenz hat sich daher im November auf Antrag Brandenburgs dafür ausgesprochen, die Klausel zu korrigieren: Schulhof-Fälle sollen demnach nicht mehr als Verbrechen verfolgt werden. Die Ampel-Koalition plant dem Vernehmen nach, den umkämpften Paragrafen noch in diesem Jahr entsprechend anzupassen.

(mki)