iCloud: Redownload gelöschter Apps, UK-Musikdienst erst 2012

Einige Nutzer der iCloud-App-Funktion staunten nicht schlecht: Sie konnten aus dem App Store gelöschte Programme neu laden. Aus Großbritannien kommen unterdessen Indizien auf den Europastart von "iTunes in the Cloud".

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Nutzer von iOS 4.3.x und iTunes 10.3(.1) können Apples neue iCloud-Dienste bekanntlich bereits teilweise ausprobieren. Dazu gehört auch die Möglichkeit, einmal gekaufte Apps erneut auf registrierten Geräten herunterzuladen – bequem mit einem Klick. Dabei entdeckten Nutzer nun ein interessantes Phänomen: Anwendungen, die von ihren Programmierern aus dem App Store genommen worden waren, tauchten in der Liste der gekauften Apps wieder auf und waren somit auch erneut herunterladbar.

Das gilt unter anderem für den Emulator iDOS und den Tetris-Klon Tris; letzterer war vor sage und schreibe drei Jahren aus dem App Store verschwunden. Bei allen Beispielen handelt es sich nach bisherigem Kenntnisstand um iOS-Programme, die von den Programmierern selbst aus dem Angebot gelöscht wurden. Titel, die Apple aus rechtlichen oder anderen Gründen entnahm, scheinen nicht neu herunterladbar zu sein. Es ist unklar, wie lange die Möglichkeit weiterbesteht. Unlogisch ist sie aber keinesfalls: Die verschwundenen Apps wurden von den Betroffenen ja eines Tages auch gekauft beziehungsweise kostenlos heruntergeladen. Damit erwarben sie auch ein Nutzungsrecht.

Die Wiedergeburt von iDOS in der Redownload-Liste.

Aus Großbritannien kommen unterdessen weitere iCloud-Nachrichten. Vertreter der Lizenzierungsgesellschaft Performing Right Society (PRS), die mit der deutschen GEMA vergleichbar ist und Komponisten, Songschreiber und Musikverlage vertritt, sagten gegenüber der Zeitung Telegraph, Verhandlungen mit Apple befänden sich noch in einem "sehr frühen Stadium". Bis zu passenden Deals sei noch ein "weiter Weg" zurückzulegen. Aus diesem Grund rechnen Branchenvertreter nicht damit, dass der "ITunes in the Cloud"-Dienst in Großbritannien noch in diesem Jahr startet, 2012 sei ein realistischeres Datum, so ein von dem Blatt zitierter Manager aus der Musikindustrie.

Zu einem Deutschlandstart liegen ebenfalls noch keine Informationen vor. Gegenüber Mac & i sagte eine Gema-Sprecherin, bislang sei Apple "diesbezüglich noch nicht" auf die Lizenzierungsgesellschaft zugekommen, "so dass es hierzu aktuell keine Verhandlungen gibt".

Mit "iTunes in the Cloud" betritt Apple lizenzrechtliches Neuland. Konkurrenten wie Amazon oder Google gehen davon aus, dass zumindest für sogenannte Locker-Dienste, bei denen die Musik auf Cloud-Servern lagert, keine neuen Gebühren gezahlt werden müssen – wie Apple hier derzeit agiert, ist unklar. Parallel zur Möglichkeit des Redownloads einmal gekaufter Titel bietet Apple mit dem bislang noch nicht verfügbaren Dienst "iTunes Match" aber auch die Möglichkeit an, für 25 Dollar im Jahr auf der Festplatte lagernde Songs, die von CD stammen, direkt aus iCloud heraus neu herunterladen zu können. Mindestens hiervon scheint Apple den Labels und Musikverlagen einen größeren Anteil abzugeben. (bsc)