iPhone-NFC nur für Apple Pay: EU-Kommission sieht Wettbewerbsverstoß

Kontaktlose iPhone-Zahlungen sind nur mit Apple Pay möglich. Damit missbraucht Apple nach vorläufigen Ermittlungen der Kommission seine beherrschende Position.

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(Bild: Shutterstock/Pressmaster)

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Die Abschottung der NFC-Schnittstelle des iPhones hat für Apple ein wettbewerbsrechtliches Nachspiel. Nach "vorläufiger Auffassung" der EU-Kommission handelt es sich dabei um einen Missbrauch von Marktmacht: Der Konzern hindere Anbieter mobiler Geldbörsen daran, auf iPhones kontaktlose Zahlungen anbieten zu können, wie die Regulierungsbehörde mitteilte. Apple schränke so den Wettbewerb in diesem Bereich ein und verhindere die Entwicklung konkurrierender Wallets.

"In unserer Mitteilung der Beschwerdepunkte stellen wir vorläufig fest, dass Apple den Wettbewerb zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay beschränkt haben könnte", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag, "ein solches Verhalten würde einen Verstoß gegen unsere Wettbewerbsvorschriften darstellen".

Nach Ansicht der Kommission hat Apple "beträchtliche Marktmacht" im Smartphone-Segment und eine "beherrschende Stellung" bei mobilen Geldbörsen. "Denn Apple Pay ist die einzige mobile Geldbörse, die auf iOS-Geräten auf die erforderlichen NFC-Inputs zugreifen kann, weil Apple diese Inputs Drittentwicklern von Apps für mobile Geldbörsen nicht zur Verfügung stellt", folgern die Regulierer.

In einer Stellungnahme betonte Apple gegenüber Mac & i, Apple Pay sei nur "eine von vielen Optionen" zum mobilen Bezahlen für europäische Nutzer. Apple Pay stelle zudem den "gleichen Zugang zu NFC sicher unter Wahrung von Sicherheit und Datenschutz". Apple Pay stehe allen Banken offen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen. Ein unkontrollierter Zugang zur NFC-Schnittstelle, wie ihn etwa Android erlaubt, stelle eine mögliche Angriffsfläche dar, argumentiert das Unternehmen. Apple wolle aber im Dialog mit der Kommission verbleiben und deren Bedenken verstehen.

Die Kommission erachtete ursprünglich auch "Online-Beschränkungen sowie die mutmaßliche Verwehrung des Zugangs zu Apple Pay für bestimmte Produkte von Wettbewerbern" als möglicherweise bedenklich. Sie nahm dies aber nicht in die nun an Apple übermittelten Beschwerdepunkte auf – diese konzentrieren sich rein auf die in Hinblick auf Zahlungen abgeschottete NFC-Schnittstelle.

(lbe)