ver.di: Vorratsdatenspeicherung schränkt Koalitionsfreiheit ein

Es bestehe grundsätzliche Kritik an dem Gesetz zur Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten, hieß es von der Dienstleistungsgewerkschaft. Die Verfassungsbeschwerde von ver.di richte sich aber vor allem gegen eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie angekündigt  Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen die vor einem knappen halben Jahr in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Das Gesetz beeinträchtige die vertrauliche interne Kommunikation zwischen den Mitgliedern in erheblichem Maße, argumentiert die Gewerkschaft laut dpa. Der mögliche Zugriff auf gewerkschaftsinterne Kommunikation sei ein erheblicher Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte.

In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Für die Internet-Verbindungsdaten gilt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Speicherpflicht bis Anfang 2009.

Viele Mitglieder seien mehr und mehr verunsichert, inwieweit sie aufgrund der neuen Regelung mit einer Beobachtung etwa bei der Vorbereitung eines Arbeitskampfes, bei Tarifverhandlungen oder bei ihrer Tätigkeit als Betriebsräte rechnen müssten, erläuterte ver.di-Vize Gerd Herzberg. Diese Unsicherheiten der Mitglieder sowie die jüngsten Bespitzelungen bei der Telekom oder beim Discounter Lidl hätten schließlich zu dem Schritt geführt. Die Gewerkschaft habe sich ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Jürgen Kühling erstellen lassen. Es bestehe grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. Mit dem Gesetz werde allein schon durch die massenhafte Speicherung von Daten das Risiko eines Datenmissbrauchs drastisch erhöht. Damit ist neben der Pressefreiheit und der Telekommunikationsfreiheit auch die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft gefährdet, betonte ver.di.

Die Verfassungsbeschwerde richte sich vor allem gegen eine Beeinträchtigung dieser Koalitionsfreiheit, die durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt sei. Danach können sich Personen zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammenschließen. Dadurch entstehe ein geschützter Raum auch für deren Aktivitäten. Dies sei durch das neue Gesetz gefährdet. Die nun von ver.di eingereichte Verfassungsbeschwerde gehe daher in einem wesentlichen Punkt über die bisherigen Verfassungsbeschwerden hinaus, hieß es bei der Gewerkschaft: "ver.di und die weiteren BeschwerdeführerInnen streiten als Gewerkschaft und als Gewerkschaftsmitglieder vor allem für ihre Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III GG. Art. 9 III GG stellt die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit unter seinen Schutz".

Derzeit sind weitere Beschwerden – unter anderem von FDP- und Grünen-Politikern – anhängig. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bereits im Februar über 34.000 Klageschriften gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren eingeschränkt: Telekommunikationsfirmen müssen demnach zwar Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen. Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. In dem von Parlament und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist dagegen beispielsweise auch vorgesehen, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" auf die gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen dürfen.

Infolge der Bespitzelungsaffäre bei der Telekom gibt es aber auch in der SPD neuen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Anfang Juni hatten zudem in einer hitzigen Derbatte über die Telekom-Affäre Oppositionspolitiker ein Aus für die Vorratsdatenspeicherung gefordert. Ähnlich äußerte sich der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco vor wenigen Tagen, der einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung verlangte: Die Politik habe mit ihrem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wesentlich zur Erosion des Datenschutzes beigetragen.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)