Anmeldeformular für Webradios

Damit Betreiber von Streaming-Angeboten der seit dem 1. Juni bestehenden Anzeigepflicht leichter nachkommen können, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht nun ein einheitliches Formular zum Download bereitgestellt.

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Von
  • Nico Jurran

Laut 12. Rundfunkstaatsvertrag sind Internetradios seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldeldepflichtig. Eine Anzeigepflicht besteht für reine Audio-Streaming-Angebote mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern.

Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) bietet die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nun ein einheitliches Formular (als PDF-Datei) für alle 14 Landesmedienanstalten an. Die ZAK will die im Rundfunkstaatsvertrag geregelte Anzeigepflicht so nach eigenen Angaben "möglichst unbürokratisch und veranstalterfreundlich" umgesetzen. Auf dem Formular werden neben dem Namen und dem Sitz des Antragsstellers auch Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und Angaben zum gesendeten Programm abgefragt. Das ausgefüllte Formular ist bei einer Landesmedienanstalt einzureichen.

Abrufdienste oder Webradios mit weniger als 500 gleichzeitigen Nutzern sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. Eine freiwillige Dokumentation des Programms gegenüber den Landesmedienanstalten ist aber auch in diesen Fällen möglich. (nij)