Bericht: Datenschützer wirft Bahn Gesetzesverstöße vor

Bei der Ausspähung seiner Mitarbeiter hat der Staatskonzern nach Ansicht des Berliner Datenschützers Alexander Dix rechtswidrig gehandelt. Auch sollen die Revisoren der Bahn "völlig auf rechtliche Prüfungen verzichtet" haben.

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Die Deutsche Bahn hat nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix bei der Ausspähung der eigenen Mitarbeiter gegen Gesetze verstoßen. Das gehe aus dem vorläufigen Abschlussbericht zu dem Datenskandal hervor, der der Süddeutschen Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt. Dix hatte am 1. April den vorläufigen Abschlussbericht über die Datenschutzkontrollen bei der Deutschen Bahn fertiggestellt und dabei angemerkt, dass nach dem Führungswechsel bei der Deutschen Bahn "noch längst nicht alles im Lot" sei. Bahn-Chef Hartmut Mehdorn wird im Mai durch Rüdiger Grube ersetzt.

Der Bahn-Vorstand hatte bisher behauptet, von den Spähaktionen nichts gewusst zu haben. Es gebe aber in einem Fall Hinweise, dass ein amtierendes Vorstandsmitglied in die Zusammenarbeit mit einer Kölner Detektei involviert gewesen sei, schreibt Dix laut dem Bericht. Das gehe aus einer internen E-Mail hervor. Die Detektei sei im Auftrag der Bahn Hinweisen auf Korruption nachgegangen und habe 1999 und 2000 und möglicherweise auch 2002 mehrere Konten eines Verdächtigen ausgespäht. Für Dix sei es kaum vorstellbar, dass die Detektei ohne Gesetzesverstöße an diese Daten gelangt sei. Die Bahn habe diese Informationen "bis heute gespeichert", doch nach dem Bundesdatenschutzgesetz habe der Konzern diese Daten aber nicht rechtmäßig verarbeiten können. Darüber hinaus soll die Bahn weitere Kontodaten rechtswidrig gespeichert haben, die von einer anderen Detektei offenbar illegal besorgt worden seien.

Dix wirft den Revisoren der Bahn vor, "völlig auf rechtliche Prüfungen verzichtet" zu haben. Keines der Screenings, durch die die Bahn die Daten ihrer Mitarbeiter daraufhin abgeglichen hat, ob es Übereinstimmungen mit Lieferanten gab, habe die rechtlichen Anforderungen erfüllt, schreibt Dix laut dem Zeitungsbericht. Es gebe keine Aufzeichnungen des Konzerns, in denen vor einem Screening die Zwecke hierfür schriftlich festgelegt worden seien. Teilweise sei der Zweck des Screenings bis zuletzt unklar geblieben. Auch seien Arbeitnehmer geprüft worden, bei denen keinerlei oder nur geringe Gefahr bestanden habe, dass sie ihre Stellung zu Korruptionshandlungen ausnutzen. Dies sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

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(anw)