Berlin will Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung testen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen eine Umrüstung des U-Bahnhofs Kottbusser Tor in einen "Musterbahnhof" für intelligente Videoüberwachung mit beweglichen Kameras und biometrischer Gesichtserkennung.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen eine Umrüstung des U-Bahnhofs Kottbusser Tor in einen "Musterbahnhof" für intelligente Videoüberwachung. Dabei sollen nicht nur bewegliche Kameras zum Einsatz kommen. Experimentiert werden soll auch mit Verfahren zur biometrischen Gesichtserkennung und zum Erfassen von Bewegungsbläufen, wie sie etwa für den Drogenhandel typisch sind. Dies berichten übereinstimmend Berliner Tageszeitungen. Ziel ist es laut BVG zu testen, "welche Videotechnik sich am besten zur Überwachung der U-Bahnhöfe eignet". Dabei sollten die Interessen der Polizei zur Strafverfolgung, die der Verkehrsbetriebe an der Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrgästen, finanzielle Aspekte sowie Datenschutzbelange unter einen Hut gebracht werden.
Die Berliner Datenschutzbehörde hat die BVG aber noch gar nicht über das Vorhaben informiert. Der Betrieb sollte "in dieser wichtigen Angelegenheit recht bald auf mich zukommen", sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix der "taz". Er steht dem Projekt sehr kritisch gegenüber: "Die biometrische Gesichtserfassung entbehrt bisher jeder rechtlichen Grundlage. Auch die Technik ist noch nicht wirklich ausgereift." Die BVG beteuert dagegen, dass die Planung noch "in den Kinderschuhen" stecke. Es gebe noch keinen Termin für den Start. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) unterstütze den Vorstoß aber prinzipiell.
Das Beförderungsunternehmen überwacht die 170 U-Bahnhöfe in Berlin bereits mit stationären Kameras, um Gewalt zu verhindern und Straftaten leichter aufzuklären. Nach 24 Stunden werden die verschlüsselt gespeicherten Daten gelöscht, falls sie bis dahin von der Polizei nicht für die Strafverfolgung abgefragt worden sind. Dabei kommt es aber ab und an zu Pannen. So war laut einem Bericht des "Tagesspiegels" vor Kurzem ein Fahrgast von zwei Jugendlichen an einer U-Bahnhaltestelle in Neukölln vor laufenden Kameras zu Boden gestoßen worden. Die Täter raubten ihm anschließend die Brieftasche. Die Fahnder sollen die Videoaufnahmen aber erst nach der Tagesfrist beantragt haben, als diese bereits wieder überspielt waren. Die BVG hat daher vor, die Bewegtbilder wie bei der S-Bahn und der Deutschen Bahn 48 Stunden lang zu speichern.
Der ausgemachte Versuchsbahnhof für die aktuelle Überwachungstechnik in Kreuzberg, an dem sich die U-Bahnlinien 1 und 8 kreuzen, gilt als Drogenumschlagplatz. Rechtlich gesehen müsste die BVG aber die Fahrgäste dort über Tests mit biometrischen Kameras und das Einscannen von Gesichtern klar und deutlich aufklären, erklärte Dix: "Große Schilder und Informationsmaterial wären das Mindeste." Es mangelt aber auch noch am Geld für die teuren Spezialkameras und für Personal zur Auswertung des Materials und den möglichen Abgleich mit bestehenden Datenbanken. Der BVG schwebt laut "Berliner Morgenpost" vor, dass der Betrieb selbst, die Polizei und die Geräteindustrie je ein Drittel der Kosten für den Versuchs übernehmen. Die Beteiligung der Firmen sei bislang aber nur "eine Grundidee".
Einen Test der Technik für Kameras mit Gesichtserkennung führte das Bundeskriminalamt im Mainzer Hauptbahnhof mit Freiwilligen durch. Die Ergebnisse des viermonatigen Probelaufs Ende 2006 waren aber nicht viel versprechend. So sank die Erkennungsrate nachts bei Kunstlicht auf zehn bis 20 Prozent. In der dunklen Jahreszeit funktionierte die Foto-Fahndung praktisch nur von 9:00 bis 16:00 Uhr. Das BKA verwarf daher zunächst Pläne für einen weitflächigeren Einsatz der Systeme und setzte seine Hoffnung auf künftige Anlagen mit 3D-Gesichtserfassung. (Stefan Krempl) / (jk)