Bitkom sieht Telefonmarketing unter Generalverdacht

Der Branchenverband hat Pläne des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als zu weitgehend kritisiert; ein wichtiges Instrument der Kundenansprache dürfe seriösen Anbietern nicht aus der Hand geschlagen werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 249 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bitkom hat Pläne des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als zu weitgehend kritisiert. Die Branchenvereinigung teilt laut einer heise online vorliegenden Stellungnahme zwar das Anliegen, missbräuchliches Telefonmarketing durch "einzelne" schwarze Schafe einzudämmen. Das Instrument dürfe aber nicht durch das Vorhaben und die es begleitende Diskussion "unter einen Generalverdacht" gestellt und seriösen Anbietern "aus der Hand geschlagen" oder faktisch verhindert werden. Telefonwerbung bleibe für die Kundenansprache seriöser Marktteilnehmer wichtig.

Der Lobbyverband betont weiter nachdrücklich, dass Unternehmen selbst daran interessiert seien, ihre Kunden nicht zu verärgern. Gegen Ausrutscher bestünden bereits wirksame Sanktionsmöglichkeiten wie den Gewinnabschöpfungsanspruch der Verbraucherverbände oder das Wettbewerbsrecht als Waffe in den Händen von Konkurrenten. Hinzu kämen Beschwerdestellen der Wirtschaft für Konsumenten. Das Vorhaben, unerlaubte Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu belegen, sei nicht erforderlich. Nicht nachvollziehbar sein ferner, dass neben zahlreichen bereits zuständigen Behörden beim Verbraucherschutz künftig auch die Bundesnetzagentur noch Zuständigkeiten erhalten solle.

Im Einzelnen begrüßt der Bitkom, dass der Entwurf den im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens geäußerten Vorschlägen, sämtliche telefonisch geschlossenen Verträge als schwebend unwirksam einzuordnen, eine klare Absage erteilt habe. Die entsprechende Klausel bezieht sich nunmehr allein auf Abmachungen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, über Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie auf sonstige auf dem Wege des Fernabsatzes übers Telefon abgeschlossene Bestellungen.

Dem Verband missfällt dagegen, dass einem Werbeanruf künftig eine "vorherige ausdrückliche Einwilligung" des Betroffenen vorausgehen soll. Schon heute werde die geforderte stillschweigende Einwilligung von den Gerichten restriktiv ausgelegt und damit das Verbraucherinteresse "vollumfänglich" berücksichtigt. Das Verbot der Rufnummernunterdrückung mache zudem den Aufbau neuer Prozessabläufe sowie erhebliche kostenträchtige Prozess- und Systemumstellungen auf Seiten der Call-Center und Anbieter notwendig. Den Unternehmen sollte daher unbedingt eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt werden.

Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind die im Raum stehenden Änderungen dagegen nicht ausreichend. Er bemängelt, dass der Angerufene weiter selbst aktiv werden müsse, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen habe. Bei unerlaubten Werbeanrufen sollten Verträge generell ungültig sein. Die vorgesehenen Geldstrafen könnten Firmen auch wohl kaum davon abschrecken, die Verbraucher zu nerven. Weiter müssten auch alle Vertragsänderungen beim eigenen Telekommunikationsanbieter einer schriftlichen Bestätigung bedürfen. (Stefan Krempl) / (pmz)