Bundesrat billigt Verbot von "Killerspielen" fĂĽr Jugendliche

U. a. werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame sowie reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Jugendlichen wird der Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen (sogenannten "Killerspielen") erschwert. Der Bundesrat billigte am Freitag laut dpa die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. Damit werden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltvideos und "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Die Hinweise auf Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs werden vergrößert, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. Der Bundestag hatte Anfang Mai bereits dem von Bundesfamilienmisterin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt.

Mit der Zustimmung des Bundesrats kann nun diese erste Überarbeitung des 2003 neu gestalteten Jugendmedienschutzes in Kraft treten. Nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internetseiten gegeben; dies hatte mit dazu geführt, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,  JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln; eine erste Evaluierung der 2003 beschlossenen Regelungen wurde Ende 2007 abgeschlossen.

Nach der nun beschlossenen ersten Überarbeitung des Jugendschutzes werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Gesetzlich festgeschrieben werden auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Ländern überlassen.

Mittlerweile diskutieren die Familienminister des Bundes und der Länder eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz. Demnach sollen neben einigen anderen Neuregelungen unter anderem Filme und Computerspiele, die generell beim Verkauf über den regulären Handel einer Alterskennzeichnung unterliegen, auch beim Vertrieb über das Internet mit einer Freigabe versehen werden müssen. Darüber hinaus sollen auch Angebote in Telemedien wie etwa Webseiten, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind und erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen, künftig nur noch in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene verbreitet oder zugänglich gemacht werden können. Zudem sollen beispielsweise beim Jugendschutz allgemein die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Minderjährigen in gewerblichen Internetcafés gesetzlich bestimmt werden.

Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(jk)