Bundesregierung sieht große Mängel bei Jugendschutz-Filtern
Der Kultur- und Medienbeauftragte der Bundesregierung hält die Verbesserung von "Jugendschutzprogrammen" sowie Korrekturmöglichkeiten für unerlässlich und weist eine Unterstützung des umstrittenen Vereins JusProg von sich.
Die Bundesregierung ist unzufrieden mit der Qualität von Filtersystemen zum Jugendschutz. Bislang habe keines der staatlich getesteten Jugendschutzprogramme, die Filterregeln für beispielsweise von Eltern zu installierender Schutzsoftware vorgeben, eine "akzeptable Wirksamkeit" entfaltet, schreibt der federführende Beauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, in seiner jetzt verfügbaren Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Zu viele zulässige Inhalte würden blockiert, und zu viele ungeeignete Angebote würden durchgelassen, schreibt der CDU-Politiker unter Berufung auf Tests im Prüflabor der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net. Beide Mängel seien nicht wünschenswert.
Insbesondere weist der Medienbeauftragte eine Unterstützung der Aktivitäten des Vereins JusProg zurück. Dessen gleichnamige Filtersoftware war in die Kritik geraten, weil sie unter anderem den Zugang zu Webseiten der Tageszeitung "taz", des zum Heise Zeitschriften Verlags gehörenden Online-Magazins Telepolis, des Chaos Computer Clubs (CCC) und des CDU-Ortsverbandes Neuss sperrte und das Internet-Angebot der Grünen erst für Nutzer ab 14 Jahren empfahl. 2005 habe die KJM lediglich einen Modellversuch für das System zugelassen, "um in einer Kombination aus Filtersoftware mit redaktionell gepflegten 'Black- and Whitelists' ein neues Verfahren zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben".
Der Verein hat nach Angaben der Bundesregierung dabei in seiner Software auch das Modul der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), das die Filterung von indizierten Webseiten zulässt, ermöglicht. Dieses werde allen Herstellern nutzerautonomer Filterprogramme zur Verfügung gestellt. Es beinhalte jedoch nicht die auch von den Grünen aufgeführten Online-Angebote, die sich bei JusProg auf der Negativliste befänden. Deren vollständige Zusammensetzung sei der Bundesregierung nicht bekannt. Entsprechende Informationen würden von den Filterbetreibern als "Betriebsgeheimnis" behandelt.
Als Ziel von Filterverzeichnissen in den von der KJM zuzulassenden Jugendschutzprogrammen bezeichnet Neumann allgemein die Blockade "von aus jugendschützerischer Sicht ungeeigneten" Webseiten. "Alle übrigen sollen zugänglich bleiben", betont die Stellungnahme. Wege der Fülle unzulässiger Inhalte im Internet kämen dabei neben redaktionellen auch automatische Klassifizierungsverfahren zum Einsatz. Diese sollten die Jugendschutzproblematik von Webseiten "an Hand bestimmter Muster erkennen". Falsche Einordnungen seien beim derzeitigen Stand der Technik aber nicht zu vermeiden. Daher müssten jeweils Mechanismen vorgesehen werden, "die eine richtige Behandlung von Inhalten" etwa durch eine Selbstklassifizierung der Anbieter erzwängen. Zudem seien Korrekturen beispielsweise über Beschwerdestellen für die Nutzer zu ermöglichen.
Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass Jugendschutz-Filter "auf einem akzeptablen Kriterienraster für die altersdifferenzierte Einstufung von Inhalten als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche" zu basieren haben. Sie müssten zudem den allgemeinen Gesetzen entsprechen. Einen direkten Verstoß gegen das Parteiengesetz kann der Medienbeauftragte in der Filterung der Informationsangebote der Grünen aber nicht erkennen. Dieses begründe keine Ansprüche auf Maßnahmen öffentlicher Stellen gegenüber Privaten, wenn die Meinungsfreiheit der politischen Bewegungen berührt werde oder diese ungleich behandelt würden. Die Grünen könnten aber eventuell zivilrechtliche Abwehransprüche geltend machen.
Da die Filtersysteme nur vom Nutzer selbst (bzw. im Falle von Kindern von deren Eltern) eingesetzt würden, wird nach Ansicht der Bundesregierung auch die Presse- und Meinungsfreiheit allgemein nicht tangiert. Vertreter des Bundes, der Länder, der Medien- und Telekommunikationsbranche und gesellschaftlicher Gruppen hätten zudem im Rahmen eines runden Tische vereinbart, "den Versuch" zu unternehmen, "eine übergreifende Kriterienliste für die altersdifferenzierte Bewertung von Angeboten zu schaffen" und Jugendschutzprogramme so zu verbessern. (Stefan Krempl) / (jk)