Bundestag will beim Datenschutz Dampf machen
Mit zweieinhalb Monaten Verzögerung haben sich alle fünf Fraktionen des Parlaments nun doch auf eine gemeinsame Entschließung geeinigt, mit der sie unter anderem die Sicherung der Privatsphäre am Arbeitsplatz vorantreiben wollen.
Mit zweieinhalb Monaten Verzögerung haben sich alle fünf Fraktionen des Bundestags doch noch auf eine gemeinsame Entschließung geeinigt, in der sie Eckpunkte für den Rest der Legislaturperiode zum Datenschutz festklopfen. Im Innenausschuss beschlossen die Abgeordneten am heutigen Mittwoch ein entsprechendes Papier, mit dem sie unter anderem "noch einmal nachdrücklich" die Bundesregierung zur Vorlage eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes auffordern. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor aber bereits nach einem Spitzentreffen mit Kabinettskollegen und Unternehmensvertretern deutlich gemacht, dass ein solches Vorhaben vor den Wahlen im Herbst nicht mehr zu schultern sei. Diese Linie verteidigten Vertreter der Koalition im Ausschuss, da in dieser Frage "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" gehen müsse. Es solle aber ein Fahrplan für eine bessere gesetzliche Absicherung der Privatsphäre am Arbeitsplatz aufgestellt werden.
Die Parlamentarier schwören sich zugleich selbst darauf ein, die Debatten über den Regierungsentwurf für ein Datenschutzauditgesetz noch in dieser Legislaturperiode zügig abzuschließen. Generell plädieren sie für ein "modernes, leicht verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht", das einen Standortvorteil darstellen und zur Entbürokratisierung beitragen könne. Die Regierung solle zudem Sorge tragen, "dass datenschutzfreundliche Technologien weiter entwickelt, verbreitet und verwendet werden". Ferner möge sie an einem besseren Schutz der Bürger "vor den Gefahren des Missbrauchs biometrischer Systeme" arbeiten. Zudem soll der Auskunftsanspruch Betroffener über gespeicherte Daten auch in der Steuerverwaltung sichergestellt werden.
Im Gegensatz zu früheren Entwürfen enthält die Stellungnahme zum 21. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten keine Passage mehr, mit der die Abgeordneten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen und dem damit aufgestellten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen begrüßen wollten. Gegen diesen Punkt hatte sich die Union frühzeitig ausgesprochen. Auch eine inzwischen überholte Passage zur Stärkung des Datenschutzes bei Kundenkarten, die im Dezember wegen Widerständen in der SPD-Fraktion die Verabschiedung des Antrags verhindert hatte, findet sich nicht mehr in dem Papier. (Stefan Krempl) / (vbr)