Datenschützer gegen Bayerns Pläne zur Online-Durchsuchung
Der bayerische Datenschutzbeauftragte kritisierte die Pläne der Landesregierung für einen eigenen Weg bei Online-Durchsuchungen und führte verfassungsrechtliche Bedenken an.
Bayerns Pläne zur Online-Durchsuchung stoßen bei Datenschützern auf massive Bedenken. Das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Online-Durchsuchung werfe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf, teilte der stellvertretende Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Karlheinz Worzfeld, am heutigen Montag in München mit. Er begründete seine Kritik mit dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das Grundgesetz erlaube nur offene Wohnungsdurchsuchungen; heimliche Durchsuchungen setzten eine Änderung des Grundgesetzes voraus, betonte Worzfeld. Es bleibe daher zu hoffen, dass der Gesetzesantrag Bayerns im Bundesrat verworfen wird. Worzfeld führt als Vize die Amtsgeschäfte des Landesbeauftragten für den Datenschutz Karl Michael Betzl, weil dieser sein Amt wegen Vorwürfen möglicher Steuerhinterziehung derzeit ruhen lässt.
Justizministerin Beate Merk (CSU) wies die Kritik des Datenschützers entschieden zurück. "Ich bleibe dabei: Wo es um die Aufklärung etwa von Terrordelikten und von Kinderpornographie geht, darf der Datenschutz letztlich kein entscheidendes Hindernis darstellen", sagte Merk laut Mitteilung ihres Ministeriums.
Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(dpa) / (vbr)