Datenschutzgesetz: Fortschritt oder Papiertiger?
Ist das neue Bundesdatenschutzgesetz ein Fortschritt oder ein Muster ohne Wert? Mit aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigte sich die Sommerakademie des schleswig-holsteinischen Datenschützers in Kiel.
Sind Arbeitnehmer Freiwild für Unternehmen? Die Skandale um Lidl, Deutsche Bahn und Telekom weisen darauf hin und gaben den Anstoß für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die am heutigen Dienstag in Kraft tritt. Doch wie effektiv schützt das novellierte Gesetz die Arbeitnehmer vor Schnüfflern? Diese Frage diskutierten am gestrigen Montag Datenschützer, Politiker sowie Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kiel auf der Sommerakademie 2009 des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
Im Zentrum der Diskussion stand der neugefasste Paragraph 32 des BDSG. Während sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin über die neue Regel zum Arbeitnehmerdatenschutz freute, fiel das Urteil in Kiel deutlich verhaltener aus. "Das neue Gesetz ist ein Signal", sagte Staatssekretär Detlef Scheele, der für das Bundesarbeitsministerium an dem Gesetz mitgeschrieben hat. "Und es ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wir haben es zwar nicht ganz zu Ende geschafft, aber wir sind auf dem Weg".
Arbeitgeber bräuchten dieses Gesetz nicht, urteilte dagegen Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der in seinem Vortrag vom Manuskript (PDF-Datei) abwich. "Es hat in Deutschland Vorfälle gegeben", räumte Wolf ein, die aber mit dem geltenden Datenschutzrecht hätten geklärt werden können. Für "misslungen" halte er die Regel, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorhanden sein müssen, ehe ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen darf (§32 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Er sehe darin eine Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung.
Wolfs Absage an das neue BDSG wurde in Kiel prompt zur Schlagzeile der Pressemitteilung der Sommerakademie: "Arbeitgeberverband weiterhin gegen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Allerdings stimmt das nicht ganz, weil Wolf in keinem Teil seiner Rede den Abbau von Mitbestimmungspflichten forderte. Nur den Ausbau, den wollen die Arbeitgeber im Namen der IT-Compliance um jeden Preis verhindern. "Jede Mail muss beweiskräftig gespeichert werden, nichts darf gelöscht werden, da haben sie doch den gläsernen Betrieb", erläuterte Wolf gegenüber heise online.
Auch Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz ließ in ihrer Rede (PDF-Datei) kein gutes Haar am neuen Gesetz. Der mit heißer Nadel gestrickte Paragraph 32 sei je nach Lesart entbehrlich oder völlig unpraktikabel, weil im Zweifelsfall schon ein datenbankbasiertes Abrechnungsverfahren für das Kantinenessen unzulässig sei. Sie sparte auch nicht mit Kritik an liebgewordenen Ritualen: "Es reicht eben nicht, einmal im Jahr zur Verleihung der Big Brother Awards zu gehen, mit dem Finger auf die Preisträger zu zeigen und sich dann wieder in die Datenschutzapathie fallen zu lassen."
Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) berichtete von Betrieben, in denen schon der Müllkorb leitender Manager durchsucht werde. Perreng betonte, dass Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht durch "freiwillige" Vereinbarungen unterlaufen werden dürfe. Außerdem forderte sie einen Stopp der Diskussionen um den Kündigungsschutz: Nur sichere Arbeitsverhältnisse könnten dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich trauen, neue Rechte einzufordern.
Die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, sie habe während der von ihr geleiteten Ermittlungen in den Spitzelaffären der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn den Eindruck bekommen, dass Datenschutz vor allem im oberen Management ein Fremdwort sei. Top-Manager und Aufsichtsräte müssten geschult und zur Verantwortung herangezogen werden. Das habe sie aus den Spitzelfällen gelernt, bei denen Unternehmen für Schnüffeleien Dienstleister engagieren: "Die Drecksarbeit macht man nicht selbst, sondern da beauftragt man Firmen, auf die man später zeigen kann."
Veranstaltungsleiter Thilo Weichert vom ULD betonte, dass Datenschutzbehörden nur der Notnagel sein könnten, wenn Betriebsrat und Arbeitsgerichte nicht ausreichen. Der Bericht (PDF-Datei) der nordrhein-westfälischen Datenschützerin Bettina Gayk lieferte ein düsteres Bild. Gerade einmal 2 bis 2,5 Arbeitskräfte habe ihre Behörde, um 700.000 Betriebe zu kontrollieren. "Unter dem Strich muss man sagen: Wir hangeln uns durch". (Detlef Borchers) / (vbr)