Debatte über private Fußfesseleien in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg soll ein Feldversuch zu Hausarrest mit elektronischer Fußfessel als Ersatz für Gefängnisaufenthalt unter Beteiligung privater Wachdienste erfolgen. Dies trifft auf den Widerspruch der Gewerkschaft der Polizei.

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Von
  • Detlef Borchers

Das an diesem Mittwoch vom baden-württembergischen Landtag beschlossene Gesetz zur Einführung der elektronischen Fußfessel stößt auf Kritik. Der auf vier Jahre begrenzte Feldversuch, in dem die Verhängung von Hausarrest unter Kontrolle durch eine elektronische Fußfessel als Ersatz für Gefängnisaufenthalt untersucht werden soll, wird nach Angaben des Justizministers Ulrich Goll (FDP) nur 85.000 Euro kosten, weil die Überwachung der Fesselsender über die Zentrale eines "externen Vertragspartners" – einer privaten Wachfirma – erfolgen soll. Die Gewerkschaft der Polizei spricht von einem unzulässigen Outsourcing polizeilicher Aufgaben.

Seit der großen deutschen Förderalismusreform sind die Länder für die Ausgestaltung des Strafvollzuges zuständig. Das hat dazu geführt, dass die erstmals in Hessen erprobte elektronische Fußfessel nicht nur in Niedersachsen und Bayern auf Sympathie stößt. Mit einem vom baden-württembergischen Landtag verabschiedeten Gesetz will Baden-Württemberg seinen eigenen Feldversuch starten. Dieser soll besonders kostengünstig sein, weil private Sicherheitsdienste die Rolle des überwachenden Empfängers der signalgebenden elektronischen Fußfessel übernehmen sollen. Begründet wird dies damit, dass Sicherheitsdienste ohnehin viele Objekte elektronisch überwachen und den Personen-Meldesender einfach in ihre Infrastruktur aufnehmen können.

Diese Auslagerung trifft auf den Widerspruch der Gewerkschaft der Polizei. Der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg erklärt sich zwar ausdrücklich damit einverstanden, elektronische Fußfesseln einzuführen, ihre Überwachung sei aber eine ureigene Aufgabe der Polizei. "Der Strafvollzug insgesamt ist eine staatliche Aufgabe mit dem Ziel der Resozialisierung, also Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese Aufgabe hat ihren Preis. Wo da noch Profit für private Unternehmen herausgeschlagen werden soll, erschließt sich mir nicht," erklärte Freiberg in seiner Stellungnahme.

Kritik übt auch der ehemalige Richter und Journalist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Für Prantl, der unlängst eine "Gefängnisstrafe" absolvierte, kommt mit der elektronischen Fußfessel ein "2-Klassen-Strafrecht", das Menschen bevorzugt, die Telefon, Wohnung und eine feste Arbeitsstelle besitzen. (Detlef Borchers) / (jk)