EU-Datenschützer tadelt Schäubles Polizei-Superdatenbank
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Vorantreiben der EU-weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags zur Vernetzung von Polizeidaten durch den Bundesinnenminister scharf kritisiert und vor einer Überwachungsgesellschaft gewarnt.
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Vorantreiben der EU-weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags zur Vernetzung von Polizeidaten durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scharf kritisiert. Der CDU-Politiker habe die Dynamik der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 genutzt, um "etwas durchzusetzen, was in dieser Form nicht hätte beschlossen werden sollen", rügte der Hüter der Privatsphäre der Europäer. Schäuble hatte Anfang vergangenen Jahres die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft forciert. In dessen Rahmen sollen Ermittler in den angeschlossenen Ländern DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher austauschen und die entsprechenden Datenbanken vernetzen können.
Falls der geplante EU-weite Informationsaustausch zwischen den Polizeien erst einmal funktioniere, "wird das ein Albtraum nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden selbst", beklagte Hustinx laut Agenturmeldungen bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2007 am heutigen Donnerstag in Brüssel. Bei Fahndungen würden alle genetischen Spuren am Tatort erfasst. Nicht nur Verbrecher seien betroffen. Wer etwa ein Glas Wasser an einer Autobahnraststätte trinke, an der später ein Raubüberfall stattfinde, dessen DNA könne in einer Polizei-Datenbank enden. Die mit der Vereinbarung verknüpften Datenschutzbestimmungen bezeichnete der Datenschützer nach diversen Stellungnahmen gegen den Vertrag als hoch kompliziertes Flickwerk. Die Harmonisierung der Befugnisse der Strafverfolger treffe bislang auf rein nationale Schutzrechte.
Der umkämpfte und als Ausgleich gedachte EU-Rahmenbeschluss für den Datenschutz im Sicherheitsbereich kann Hustinx zufolge frühestens 2010 in Kraft treten. Die Verabschiedung mache zwar "gewisse Fortschritte", erläuterte der Datenschützer jüngst auf einer Konferenz in Berlin. "Aber die Ergebnisse werden enttäuschend sein." So sei der Anwendungsbereich beschränkt, und der Beschluss gelte zudem nur für andere Mitglieds- und nicht etwa den Transfer von Daten in Drittstaaten. Ferner sei auch "inhaltlich nicht der notwendige Schutz vorgesehen". Ein Sprecher des Innenministeriums wies die Schelte dagegen als "nicht nachvollziehbar" zurück. Der Prümer Vertrag biete ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz".
Allgemein warnte Hustinx vor Entwicklungen im vergangenen Jahr, deren gemeinsamer Nenner darin bestehe, dass sie alle zum Entstehen einer "Überwachungsgesellschaft" beitragen würden. Neben neuen Strafverfolgungsvorschriften zur Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten hob der Datenschützer vor allem den zunehmenden Einsatz der Biometrie und der Funkfrequenzkennzeichnung RFID sowie den wachsenden Umfang der weltweiten Datenströme hervor. Teils sei hier ein Gegensteuern mit strengeren Regulierungsansätzen nötig. (Stefan Krempl) / (pmz)