EU-Kommission bremst Frankreich bei Internetsperren zum Urheberrechtsschutz
Die Brüsseler Behörde hat in einem Schreiben an die französische Regierung viele Bedenken gegen den Gesetzesentwurf zum Kappen von Internetzugängen bei wiederholten Copyright-Verletzungen vorgebracht.
Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an die französische Regierung viele Bedenken gegen den umkämpften nationalen Gesetzesentwurf zum Kappen von Internetzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen vorgebracht. Über den Brief berichtet die Nachrichtenseite La Tribune. Demnach sollen die Franzosen der Brüsseler Behörde eine Reihe offener Fragen beantworten, bevor das Vorhaben voranschreitet und der Kommission zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit EU-Recht vorgelegt wird. So sei etwa zu klären, wie Frankreich mit Copyright-Verstößen außerhalb des eigenen Territoriums durch französische Nutzer oder bei ausländischen Werken verfahren wolle. Weiter will die Kommission wissen, ob das Versenden von Warnbotschaften durch die Provider eine Kenntnis über Rechtsverletzungen auf Seiten der Zugangsanbieter erfordern solle oder wie die Verantwortlichkeiten geregelt werden könnten.
Die konservative französische Regierung und der Senat wollen mit dem Gesetzesvorstoß zu "Schöpfung und Internet" die "gewöhnliche Internetpiraterie" bekämpfen. Laut dem darin enthaltenen Modell der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße sollen Nutzer, denen die Kontrollbehörde "Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet" (HADOPI) bei illegalen Filesharing-Aktivitäten auf die Schliche gekommen ist, nach einer Warnung bis zu ein Jahr lang vom Internet abgekoppelt werden. Dieses Muster versuchte Frankreich auch auf EU-Ebene im Rahmen der Novelle des Telecom-Regulierungspakets durchzusetzen. Das EU-Parlament und die Kommission wollten diese Initiative aber zum Bedauern des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy nicht mittragen. Der EU-Rat hat sich unter französischer Führung für Formulierungen ausgesprochen, die Urheberrechtsaspekte weitgehend außen vor und nationalen Spielraum lassen.
Der Kommission ist bei dem Vorhaben Frankreichs nun nach wie vor nicht klar, anhand welcher Kriterien eine Internetsperre angeordnet werden soll. Zugleich wĂĽnscht sie eine Rechtfertigung, warum laut dem Entwurf eine Verwaltungsbehörde – und nicht ein Gericht – das Kappen von Zugängen anordnen darf. Dabei werde eventuell dem Anspruch der Betroffenen auf ein ordentliches Rechtsverfahren nicht Rechnung getragen. Zudem unterstreicht die BrĂĽsseler Behörde, dass die geplanten MaĂźnahmen verhältnismäßig sein mĂĽssten und es keine generelle Verpflichtung fĂĽr Provider zur Ăśberwachung des Internetverkehrs geben dĂĽrfe. Menschen mit Behinderungen hätten ferner besondere Zugangsrechte und dĂĽrften schon gar nicht einfach vom Netz abgeklemmt werden. Zudem vermisst die Kommission spezielle gesetzliche Anreize zur Förderung neuer Geschäftsmethoden bei Inhalteanbietern und verweist darauf, dass das Internet nicht nur zum Ăśbertragen geschĂĽtzter Werke genutzt werde. (Stefan Krempl) / (pmz)